Automatenspielzeuge mit minimen Mängeln (Zwischenbericht für das 2. Quartal 2011)
(Prag, den 25. August 2011) Lassen Sie Ihre Kinder nicht an einem Spielzeugautomat vorbeigehen, ohne die Versuchung widerstehen zu können, eine Kleinigkeit zu gewinnen? Plastikeier, Gummibälle, Spielzeugautos, Tiere, verschiedene Figuren – das alles lockt kleine sowie größere Kinder. Alle diese Spielzeuge sind doch so niedlich und „...nur für ein Paar Kronen, Mama“. Aber auch bei diesen Erzeugnissen könnte den Kindern eine Gesundheitsgefahr drohen. Deshalb haben Inspektoren des Tschechischen Handelsinspektion im 2. Quartal in der ganzen Tschechischen Republik 42 Spielzeugautomaten kontrolliert. Das Ziel der Kontrollen war Einhaltung der Verpflichtungen, die Sicherheitserfordernisse für Spielzeuge betreffen. Verletzungen wurden in 8 Fällen festgestellt (19 %).
Die Kontrollaktionen von sämtlichen Inspektoraten der THI war auf Einhaltung von Gesetzesanforderungen Nr. 22/1997 Slg. über technische Erfordernisse an Erzeugnisse. Bei Spielzeugen aus Kollektionen verschiedener Hersteller haben die Inspektoren ihre mechanischen und technischen Eigenschaften überprüft, im Weiteren haben sie überprüft, ob bei jedem Erzeugnis alle wesentliche Informationen angeführt sind, vor allem über richtiges Nutzen und Warnung vor Risiken oder ob Informationen in der Tschechischen Sprache nicht fehlen.

Inspektorat
Zahl der Kontrollen
Zahl der Feststellungen
Feststellungen in %
Bezirke Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
5
0
0
Bezirke Plzeň und Karlovy Vary
13
2
15,3 %
Bezirke Ústí nad Labem und LIberec
6
3
50 %
Bezirke Südböhmen und Vysočina
9
0
0
Bezirke Hradec Králové und Parubice
4
1
25 %
Bezirke Südmähren und Zlín
2
1
50 %
Mährisch-Schlesischer Bezirk und Bezirk Olomouc
3
1
33,3 %
Insgesamt
42
8
19 %


Festegestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
Zu den am häufigsten festegestellten Mängeln gehörten fehlende Informationen in der Tschechischen Sprache. Für Nichteinhaltung dieser Verpflichtung (Verletzung §9 Abs. 1, §11 Gesetz Nr.634/1992 Slg. über Verbraucherschutz) haben die Inspektoren in einem Fall eine Anordnung vor Ort in der Höhe von 1 000 tschechischen Kronen auferlegt und mit vier kontrollierten Subjekte wird ein Verwaltungsverfahren geführt. In drei Fällen wurde den kontrollierten Personen auferlegt, festgestellte Mängel in festgesetzter Frist zu beseitigen; zwei Fälle werden noch ermittelt. 

Die Tschechische Handelsinspektion wird die Spielzugautomaten auch weiterhin überwachen, da es sich um Erzeugnisse für leicht verletzbare Verbraucher handelt –  nämlich die Kinder.
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