Die Kontrollaktionen von sämtlichen Inspektoraten der THI war auf Einhaltung von Gesetzesanforderungen Nr. 22/1997 Slg. über technische Erfordernisse an Erzeugnisse. Bei Spielzeugen aus Kollektionen verschiedener Hersteller haben die Inspektoren ihre mechanischen und technischen Eigenschaften überprüft, im Weiteren haben sie überprüft, ob bei jedem Erzeugnis alle wesentliche Informationen angeführt sind, vor allem über richtiges Nutzen und Warnung vor Risiken oder ob Informationen in der Tschechischen Sprache nicht fehlen.
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Inspektorat
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Zahl der Kontrollen
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Zahl der Feststellungen
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Feststellungen in %
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Bezirke Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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5
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0
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0
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Bezirke Plzeň und Karlovy Vary
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13
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2
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15,3 %
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Bezirke Ústí nad Labem und LIberec
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6
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3
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50 %
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Bezirke Südböhmen und Vysočina
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9
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0
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0
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Bezirke Hradec Králové und Parubice
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4
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1
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25 %
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Bezirke Südmähren und Zlín
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2
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1
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50 %
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Mährisch-Schlesischer Bezirk und Bezirk Olomouc
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3
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1
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33,3 %
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Insgesamt
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42
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8
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19 %
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Festegestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
Zu den am häufigsten festegestellten Mängeln gehörten fehlende Informationen in der Tschechischen Sprache. Für Nichteinhaltung dieser Verpflichtung (Verletzung §9 Abs. 1, §11 Gesetz Nr.634/1992 Slg. über Verbraucherschutz) haben die Inspektoren in einem Fall eine Anordnung vor Ort in der Höhe von 1 000 tschechischen Kronen auferlegt und mit vier kontrollierten Subjekte wird ein Verwaltungsverfahren geführt. In drei Fällen wurde den kontrollierten Personen auferlegt, festgestellte Mängel in festgesetzter Frist zu beseitigen; zwei Fälle werden noch ermittelt.
Die Tschechische Handelsinspektion wird die Spielzugautomaten auch weiterhin überwachen, da es sich um Erzeugnisse für leicht verletzbare Verbraucher handelt – nämlich die Kinder.
Die Tschechische Handelsinspektion wird die Spielzugautomaten auch weiterhin überwachen, da es sich um Erzeugnisse für leicht verletzbare Verbraucher handelt – nämlich die Kinder.