Bei der Wahl des Kinderwagens achten sie auf Sicherheit des Kindes! (Zwischenbericht für das 2. Quartal)
(Prag, 26. August 2011) Nicht nur elegantes Design und Funktionalität, sondern auch vor allem Sicherheitskriterien sollten die Verbraucher bei der Wahl eines neuen Kinderwagens bewerten. Diesen Entscheidungen helfen auch Ergebnisse der durchlaufenden Ganzjahrkontrolle der Tschechischen Handelsinspektion. Ziel dieser Kontrollen ist vor allem die Mühe festzustellen, ob auf dem tschechischen Markt Produkte verkauft werden, die die Gesundheit der Kinder im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften, falschen Konstruktion oder nichtausreichenden oder falschen Nutzungsinformationen beschädigen könnten. Im Laufe des 2. Quartal 2011 wurde eine Verletzung der von dem Gesetz über allgemeine Produktesicherheit bestimmten Pflichten in 7 Fällen von 42 Kontrollen (16.6%) festgestellt. Von zwei gezogenen Proben von Kinderwägen war eine nicht entsprechend.
An der Kontrollaktion haben sich alle Inspektorate der Tschechischen Handelsinspektion beteiligt und während 42 Kontrollen wurde Verletzung der von dem Gesetz Nr. 102/2001 der Slg., über allgemeine Produktsicherheit bestimmten Pflichten in 7 Fällen (d.h. 16,6%) festgestellt. Für die Beurteilung der Sicherheit wurden 2 Proben der Kinderwägen gezogen.

Inspektorat
Zahl der Kontrollen
Zahl der Feststellungen/ Bezüge
Feststellungen in %
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
4
1/2
25 %
Pilsen und Karlsbad
6
0
0
Ústí und Liberec
12
0
0
Südböhmen und Vysočina
9
1
11 %
Hradec Králové und Pardubice
5
2
40 %
Südmähren und Zlín
4
2
50 %
Mähren Schlesien und Olomouc
2
1
50 %
Gesamt
42
7/2
 16,6 %


Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
- Verkauf von Produkte ohne Nutzungsanleitung in Tschechischer Sprache
- Verkauf von Produkte ohne ordentliche Produktinformationen

Für 9 Stücke von Produkte im Gesamtwert 68 190 CZK haben Inspektoren in zwei Fällen Verkaufsverbot für Nichterfüllung der Informationspflichten erlassen und 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 4 000 CZK auferlegt. Drei kontrollierten Subjekten wurde auferlegt in bestimmter Frist die festgestellten Mängel zu beseitigen und mit anderen zwei wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.

In zwei Fällen wurde Bezug von Proben zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Einer der bezogenen Kinderwägen hat nicht den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit entsprochen.

THI Kontrollen werden auch in dem nächsten Quartal fortsetzen, denn es handelt sich um für leicht verletzbare Nutzer – Kinder bestimmte Produkte handelt. Ergebnisse der Kontrollen haben bewiesen, dass manche Verkäufer immer nicht verantwortungsbewusst genug sind und nicht die Pflichten einhalten, die ihnen von dem Gesetz beim Verkauf von diesen Produkten auferlegt werden.
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