An der Kontrollaktion haben sich alle Inspektorate der Tschechischen Handelsinspektion beteiligt und während 42 Kontrollen wurde Verletzung der von dem Gesetz Nr. 102/2001 der Slg., über allgemeine Produktsicherheit bestimmten Pflichten in 7 Fällen (d.h. 16,6%) festgestellt. Für die Beurteilung der Sicherheit wurden 2 Proben der Kinderwägen gezogen.
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Inspektorat
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Zahl der Kontrollen
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Zahl der Feststellungen/ Bezüge
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Feststellungen in %
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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4
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1/2
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25 %
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Pilsen und Karlsbad
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6
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0
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0
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Ústí und Liberec
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12
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0
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0
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Südböhmen und Vysočina
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9
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1
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11 %
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Hradec Králové und Pardubice
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5
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2
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40 %
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Südmähren und Zlín
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4
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2
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50 %
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Mähren Schlesien und Olomouc
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2
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1
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50 %
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Gesamt
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42
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7/2
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16,6 %
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Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
- Verkauf von Produkte ohne Nutzungsanleitung in Tschechischer Sprache
- Verkauf von Produkte ohne ordentliche Produktinformationen
Für 9 Stücke von Produkte im Gesamtwert 68 190 CZK haben Inspektoren in zwei Fällen Verkaufsverbot für Nichterfüllung der Informationspflichten erlassen und 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 4 000 CZK auferlegt. Drei kontrollierten Subjekten wurde auferlegt in bestimmter Frist die festgestellten Mängel zu beseitigen und mit anderen zwei wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.
In zwei Fällen wurde Bezug von Proben zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Einer der bezogenen Kinderwägen hat nicht den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit entsprochen.
THI Kontrollen werden auch in dem nächsten Quartal fortsetzen, denn es handelt sich um für leicht verletzbare Nutzer – Kinder bestimmte Produkte handelt. Ergebnisse der Kontrollen haben bewiesen, dass manche Verkäufer immer nicht verantwortungsbewusst genug sind und nicht die Pflichten einhalten, die ihnen von dem Gesetz beim Verkauf von diesen Produkten auferlegt werden.
Für 9 Stücke von Produkte im Gesamtwert 68 190 CZK haben Inspektoren in zwei Fällen Verkaufsverbot für Nichterfüllung der Informationspflichten erlassen und 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 4 000 CZK auferlegt. Drei kontrollierten Subjekten wurde auferlegt in bestimmter Frist die festgestellten Mängel zu beseitigen und mit anderen zwei wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.
In zwei Fällen wurde Bezug von Proben zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Einer der bezogenen Kinderwägen hat nicht den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit entsprochen.
THI Kontrollen werden auch in dem nächsten Quartal fortsetzen, denn es handelt sich um für leicht verletzbare Nutzer – Kinder bestimmte Produkte handelt. Ergebnisse der Kontrollen haben bewiesen, dass manche Verkäufer immer nicht verantwortungsbewusst genug sind und nicht die Pflichten einhalten, die ihnen von dem Gesetz beim Verkauf von diesen Produkten auferlegt werden.