Beim Abschuss von Glückslampionen respektieren sie die Anleitung!
(Prag, 31. Mai 2011) Aufgrund eines Verbraucheranlasses hat die Tschechische Handelsinspektion die „Glückslampionen“ untersucht. Der Grund war Verdacht, dass die Produkte nicht richtig bezeichnet werden und keine Informationshinweise, Sicherheitsanweisung und Anleitung beinhalten. „Das größte Risiko für die Verbraucher ähnlich wie im Fall von pyrotechnischen Gegenständen darstellt die Nichteinhaltung der Nutzugsanleitung der Glückslampionen und zwar vor allem der für denen sichere Benutzung bestimmten Instruktionen,“ sagte ing. Jan Štěpánek, Beauftragte für die Leitung der THI.
An der Sonderkontrollaktion mit Abschlussdatum 15.4.2011 haben alle THI Inspektoraten mitgemacht und das Ziel war zu überprüfen, ob auf dem Markt Produkte verkauft werden, die im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Lampions, deren falsche Konstruktion oder aus dem Grund der nichtausreichenden oder falschen Warnungen und anderen für die Erfüllung der gründlichen Sicherheitskriterien notwendigen Informationen die Gesundheit der Nutzer beschädigen können.

Inspektorat
Zahl der kontrollierten Einheiten/Lieferanten
Zahl der Feststellungen
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
1
0
Pilsen und Karlsbad
5
0
Ústí und Liberec
28
0
Südböhmen und Vysočina
52
3
Hradec Králové und Pardubice
9
0
Südmähren und Zlín
13
0
Mähren Schlesien und Olomouc
10
0
Gesamt
118
3


Aus der Gesamtzahl der 118 kontrollierten Subjekte wurden Mängel nur in drei Fällen festgestellt, und zwar in der Bezeichnung der Glückslampionen, konkret handelte es sich um Produkte mit Informationen nur in Fremdsprache. Allen kontrollierten Wirtschaftssubjekten wurde auferlegt die Mängel zu beseitigen.

Fazit:
Obwohl die THI während der Kontrollen keine Tatsachen festgestellt hat, die sie zur Beschränkung des Verkaufs von diesen Produkten berechtigt würden, werden diese Produkte auch weiterhin der Subjekt der Aufsicht im Rahmen der operativen Kontrollen. Und zwar im Hinblick zu der Tatsache, dass die „Glückslampionen“ von der Öffentlichkeit als gefährliche Produkte betrachtet werden. Diese Gefahr, gleich wie im Fall von pyrotechnischen Gegenständen, ergibt sich vor allem aus falscher Nutzung, bzw. aus Nichteinhaltung der bestimmten Hinweise für sichere Nutzung.
 
           
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