An der Sonderkontrollaktion mit Abschlussdatum 15.4.2011 haben alle THI Inspektoraten mitgemacht und das Ziel war zu überprüfen, ob auf dem Markt Produkte verkauft werden, die im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Lampions, deren falsche Konstruktion oder aus dem Grund der nichtausreichenden oder falschen Warnungen und anderen für die Erfüllung der gründlichen Sicherheitskriterien notwendigen Informationen die Gesundheit der Nutzer beschädigen können.
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Inspektorat
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Zahl der kontrollierten Einheiten/Lieferanten
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Zahl der Feststellungen
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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1
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0
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Pilsen und Karlsbad
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5
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0
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Ústí und Liberec
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28
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0
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Südböhmen und Vysočina
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52
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3
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Hradec Králové und Pardubice
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9
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0
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Südmähren und Zlín
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13
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0
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Mähren Schlesien und Olomouc
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10
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0
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Gesamt
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118
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3
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Aus der Gesamtzahl der 118 kontrollierten Subjekte wurden Mängel nur in drei Fällen festgestellt, und zwar in der Bezeichnung der Glückslampionen, konkret handelte es sich um Produkte mit Informationen nur in Fremdsprache. Allen kontrollierten Wirtschaftssubjekten wurde auferlegt die Mängel zu beseitigen.
Fazit:
Obwohl die THI während der Kontrollen keine Tatsachen festgestellt hat, die sie zur Beschränkung des Verkaufs von diesen Produkten berechtigt würden, werden diese Produkte auch weiterhin der Subjekt der Aufsicht im Rahmen der operativen Kontrollen. Und zwar im Hinblick zu der Tatsache, dass die „Glückslampionen“ von der Öffentlichkeit als gefährliche Produkte betrachtet werden. Diese Gefahr, gleich wie im Fall von pyrotechnischen Gegenständen, ergibt sich vor allem aus falscher Nutzung, bzw. aus Nichteinhaltung der bestimmten Hinweise für sichere Nutzung.