Betriebe der öffentlichen Speisung
(Prag, 17. Februar 2010) Im Zeitraum von 1. Januar 2010 bis 31. Januar 2010 wurden von der Tschechischen Handelsinspektion Kontrollen der Betriebe der öffentlichen Speisung durchgeführt. Ziel der Kontrollen war Überprüfung der Einhaltung von allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bei Dienstleistungen auf dem Feld der öffentlichen Speisung.

Im besonderen die Einhaltung des Verbraucherschutzgesetzes, des Gesetzes über die Tschechische Handelsinspektion und des Gesetzes zum Schutz vor von der Tabakware, Alkohol und anderen suchtverursachende Stoffe verursachten Schaden.

Insgesamt wurden in der ganzen Tschechischen Republik 317 Kontrollen der Betriebe der öffentlichen Speisung durchgeführt. Aus dieser Zahl wurden in 117 Fällen Verstöße gegen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgestellt. Das bedeutet 36,9% aus der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe.

Der häufigste Gesetzverstoß war Nichteinhaltung der deklarierten Menge und Maß, unrichtige Berechnung bzw. Nichtermöglichung der Übermessung der gereichten Menge von Getränke und Gerichte im Anschluss an die Nutzung der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften nichtentsprechenden Messgeräte.

Für festgestellte Gesetzverstöße wurden von der Tschechischen Handelsinspektion insgesamt 75 Geldstrafen im Gesamtwert von 78 000 CZK aufgelegt.

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