Ergebnisse der Kontrollen über die Einhaltung des Verpackungsgesetzes - IV. Quartal 2009
(Prag, 28. Januar 2009) Die Tschechische Handelsinspektion führte in dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2009 weitere Kontrollen über die Einhaltung des Verpackungsgesetzes und des Verbraucherschutzgesetzes.

Die Kontrollaktion wurde von den Arbeitern aller Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführt. Die Kontrollen richteten sich auf die Geschäftsketten und weitere Betriebe mit entsprechendem Sortiment und auf Personen, die Verpackungen auf den Markt bringen (Hersteller und Importeure).

In dem IV. Quartal 2009 wurden insgesamt 288 Betriebe überprüft, wobei in 37 Betriebe Mängel festgestellt wurden, d.h. bei 12,8% von der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe.

 

Aus der Zahl von 288 kontrollierten Betrieben wurden 279 Betriebe, d.h. 96,9% über die Pflichteneinhaltung beim Verkauf von Getränke in Mehrweg- Pfandverpackungen. Bei der Kontrolle wurden von den Inspektoren Verstöße gegen die Pflicht, nach der die Verkäufer beim Verkauf von Getränke in Einwegverpackungen auf der Verkaufsfläche größer/gleich 200 m2 gleiche Getränke auch in Mehrweg- Pfandverpackungen zu verkaufen verpflichtet sind. Dieser Verstoß wurde in 9 Fällen festgestellt, d.h. 3,1% von der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe. In 23 Fällen wurde festgestellt, dass der Verkäufer den Verbraucher über die Geldauszahlung für den Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen nicht informiert hat. In 9 Fällen fehlte die Information über den Preis der Mehrweg- Pfandverpackung in dem Moment des Angebots. In 1 Fall wurde der Verstoß gegen die Pflicht festgestellt, nach der die Person, die auf den Markt oder in den Umlauf Artikel in Mehrweg- Pfandverpackungen bringt, die Mehrweg- Pfandverpackungen ohne Mengelimit oder Anbindung an Wareeinkauf aufzukaufen verpflichtet ist.

Die Kontrolle über die Pflichteneinhaltung bei der Hersteller und Importeure wurde in 9 Betriebe durchgeführt, d.h. 3,1%. Bei 1 Hersteller wurde Gesetzverstoß festgestellt, indem das kontrollierte Subjekt im Moment der Kontrolle die für die Verpackungen verlangte technische Dokumentation nicht belegte, die Prüfung von Verpackungen auf Gehalt an Schwermetallen und Gefahrstoffe bewiese.


In 17 Fällen wurden vor Ort mit dem Befehl Geldstrafen in der Höhe von 20 000 CZK aufgelegt und in 1 Fall wurde gebührenpflichtige Verwarnung in der Höhe von 500 CZK aufgelegt. In 21 Fällen wurden die festgestellten Mängel zum Grund für Eröffnung des Verwaltungsverfahrens.

 

Im Rahmen der Kontrollen über die Einhaltung von Pflichten nach dem Verpackungsgesetz wurde u.a. auch Verstoß gegen dem Verbraucherschutzgesetz festgestellt. In 12 Fällen wurde inkorrekte Verrechnung oder nichterfüllen der Pflicht Produkte in dem richtigen Gewicht zu verkaufen festgestellt. Im weiteren wurde der Verbraucher in der Zeit der Kontrolle über den Preis der verkauften Produkte nicht ordentlicher weise informiert und zwar auch in 12 Fällen. In 5 Fällen wurden von den Verkäufern nicht amtlich geprüften Messgeräte benutzt. In 7 Fällen wurde verlangter Ankaufsbeleg nicht vorgelegt und in 4 Fällen wurde der Verbraucher in der Zeit der Kontrolle über das Alkoholverkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahre nicht ordentlicher weise informiert.

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