Internationales Filmfestival von Karlsbad 2010

(Prag, 15. Juli 2010) Die Tschechische Handelsinspektion hat die Dienste auf dem Internationalen Filmfestival von Karlsbad beaufsichtigt und überprüft. Seit dem Anfang des Festivals, d.h. ab Freitag 2. Juli 2010 bis Festivalende, d.h. bis Freitag 9. Juli 2010 wurden insgesamt 83 Kontrollen in Restaurants, Bars, Imbissständen, Hotels und Ständen mit Geschenken und Souvenirs und Taxidiensten durchgeführt.

Aus diesen 83 Kontrollen wurden von den Inspektoren Gesetzverstöße in 34 Fällen festgestellt, d.h.40,96%. In dem Jahr 2009 wurden in der Zeit des Internationalen Filmfestivals in Karlsbad Gesetzverstöße in 28,16% festgestellt.

 

 

Tag

Anzahl der Inspektoren

Anzahl der Kontrollen

Anzahl mit Mangel

% Feststellungen

FR 2.7.2010

12

18

8

44,44 %

SA 3.7.2010

6

9

5

55,56 %

SO 4.7.2010

6

9

5

55,56 %

MI  7.7.2010

14

20

9

45 %

DO  8.7.2010

12

18

4

22,22 %

FR  9.7.2010

6

9

3

33,33 %

 

 

In Restaurants und ähnlichen Speisungseinrichtungen wurden insgesamt 76 Kontrollen durchgeführt, von denen 30 Kontrollen mit Feststellungen waren, d. h. 39,47%. In Restaurants wurde nicht die deklarierte Maß der gereichten Getränke eingehalten, was finanziell ausgedrückt eine Beschädigung des Verbrauchers ab 4,- bis 78,- CZK darstellt. In einem Betrieb handelte es sich sogar um eine tatsächliche Konsumation im Wert von 1803,- CZK, der Kunde bezahlte aber 2 100,- CZK, d.h. um 297,- CZK mehr. Weiterer Mangel wurde bei der Bewertung der angebotenen Gerichte und Getränke festgestellt, Einkaufsbeleg hat nicht alle Erfordernisse beinhaltet und in den Restaurants wurden Messgeräte ohne gültige Überprüfung benutzt usw.

Für die oben genannten Mängel wurden 4 gebührenpflichtige Verwarnungen in Gesamtwert von 2 500,- CZK aufgelegt, im weiteren wurden 16 Strafen vor Ort in Gesamtwert von 22 000,- CZK aufgelegt und 10 Mängel werden in Verwaltungsverfahren gelöst.

 

Die Inspektoren richteten sich bei den Kontrollen auch auf Hotels, wo sie 3 Kontrollen durchgeführt haben und in allen Fällen Mängel festgestellt haben, d.h. 100%. In den Hotels wurden die Dienstleistungen nicht in Kronen bewertet, sondern nur in Euro. Alle 3 Fälle werden im Verwaltungsverfahren gelöst.

 

Kontrolliert wurden auch Ständer mit Geschenken und Souvenirs. Von 2 Kontrollen wurde Gesetzverstoß in 1 Fall festgestellt, u. zw. bei der Bewertung der Angebotenen Produkte. Dieser Mangel wurde durch die Strafe vor Ort im Wert von 1 000,- CZK gelöst. Inspektoren haben auch Taxidienst überprüft, bei 2 Kontrollen wurde kein Gesetzverstoß festgestellt.

 

„Kleinere Mängel wurden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen und Strafen vor Ort gelöst, ernstere Mängel (in diesem Fall 13 Mängel) werden im Verwaltungsverfahren gelöst, wo wesentlich höhere Strafe aufgelegt werden,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

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