Kontrolle der Einhaltung des Niveaus der Dienstleistungen in Autowerkstätten

(Prag, 7. Juli 2010) Von dem Handelsinspektorat Mittelböhmen und Hauptstadt Prag wurde in dem Zeitraum von 1. Mai bis 30. Juni 2010 eine Kontrolle der Subjekte durchgeführt, die Dienstleistungen in Reparaturen der Straßenkraftfahrzeuge anbieten.

Inspektoren haben insgesamt 15 Kontrollen in Autowerkstattbetrieben durchgeführt. Aus der Gesamtzahl der Kontrollen handelte es sich um 9 Privatkunden und 6 Rechtspersonen. Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetz wurde bei 2 Privatkunden und bei 1 Rechtsperson festgestellt, was 20% aus der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe darstellt. Bei 1 Privatkunde hat der Verkäufer auf der Preisliste eine wahrheitswidrige Angabe bei % des MWS aufgeführt und bei 1 Rechtsperson hat der Verkäufer eine Aufführung einer wichtigen Angabe übersehen, die mit Berücksichtigung aller Umstände an dem Unternehmer gerecht verlangt werden können. 1 Verkäufer hat den Verbraucher nicht ordentlich über den Preis des Schweregewichtes informiert und bei RTF wurde nur Information über Aufzahlung 50% aufgeführt. In 1 Betrieb eines Privatkunden hat der Anbieter der Dienstleistungen nicht einmal nach der Einforderung des Verbrauchers einen schriftlichen Beleg über die Übernahme der Bestellung ausgegeben (der Dienst wurde nicht mit Abwarten gewährleistet).

Für die oben genannten Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetz wurde in 1 Fall des Privatkunden Strafe mit Befehl vor Ort in Höhe von 3 000,- CZK aufgelegt und in 2 Fällen wird ein Antrag auf die Aufnahme des Verwaltungsverfahrens erhoben.

„im Hinblick auf den bedeutenden Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetz wurde die Kontrollaktion der Einhaltung des Niveaus der Dienstleistungen in Autowerkstätten als erfolgreich gewertet, u. zw. auch aus Perspektive der Vorbeugung der Mängelentstehung,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

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