Kontrolle - Verpackungen I. Quartal 2010

(Prag, 27. April 2009) Die Tschechische Handelsinspektion führte in dem Zeitraum Januar bis März 2010 Kontrollen über die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Die Kontrollaktion wurde von den Arbeitern aller Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführt. Die Kontrollen wurden bei den Verkäufern von gleichen Getränken durchgeführt, d.h. in Geschäftsketten und weiteren Betrieben mit entsprechendem Sortiment und bei Personen, die Verpackungen auf den Markt bringen (Hersteller und Importeure der Verpackungen).

In dem I. Quartal 2010 wurden insgesamt 433 Betriebe überprüft. Bei den Personen, die auf den Markt oder in den Umlauf Artikel in Mehrweg- Pfandverpackungen bringen (Verkäufer) wurden 425 (98,2%) Kontrollen über die Pflichteneinhaltung beim Verkauf von Getränke in Mehrweg- Pfandverpackungen durchgeführt und 8 (1,8%) Kontrollen wurden bei den Personen durchgeführt, die die Verpackungen auf den Markt bringen. Mängel wurden in 30 kontrollierten Betrieben festgestellt, d.h. 6,8% aus der Gesamtanzahl der kontrollierten Betriebe.

 

Bei den Kontrollen wurden von den Inspektoren Verstöße gegen die Pflicht festgestellt, nach der die Verkäufer beim Verkauf von Getränke in Einwegverpackungen in Betrieben mit Verkaufsfläche größer/gleich 200 m2 gleiche Getränke auch in Mehrweg- Pfandverpackungen zu verkaufen verpflichtet sind. Dieser Gesetzverstoß wurde in 26 Fällen festgestellt, d.h. 6,0% aus der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe. In 1 Fall wurde der Verstoß gegen die Pflicht festgestellt, nach der die Person, die auf den Markt oder in den Umlauf Artikel in Mehrweg- Pfandverpackungen bringt, die Mehrweg- Pfandverpackungen ohne Mengebegrenzung oder Anbindung an Wareneinkauf aufzukaufen verpflichtet ist.

 

Kontrolle über die Pflichteneinhaltung bei der Hersteller und Importeure wurde in 8 Betriebe durchgeführt, d.h. 1,8%. Bei 3 Herstellern wurde Gesetzverstoß festgestellt, indem das kontrollierte Subjekt im Moment der Kontrolle die für die Verpackungen verlangte technische Dokumentation nicht belegte, die Überprüfung von Verpackungen über Gehalt an Schwermetallen und Gefahrstoffe beweist. Bei diesen Kontrollen kooperierte mit der Tschechischen Handelsinspektion auch die Tschechische Umweltinspektion.

 

Im Rahmen der Kontrollen über Pflichteneinhaltung nach dem Verpackungsgesetz wurde bei 183 (d.h. 42,3%) kontrollierten Subjekte weitere Verstöße u.zw. gegen Verbraucherschutzgesetz festgestellt. Am häufigsten kam es zum Gesetzverstoß, indem der Verkäufer den Verbraucher im Moment der Kontrolle über die Geldauszahlung für den Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen nicht informiert hat und bei den in den Mehrweg- Pfandverpackung verkauften Getränke die Information über den Preis der Pfandverpackung nicht angegeben hat.

 

Die festgestellten Mängel wurden zur Unterlage für das Aufnehmen des Verwaltungsverfahren in 62 Fällen wurden vor Ort Geldstrafen in Höhe von 70 700,-CZK aufgelegt.
Copyright 2010 Česká obchodní inspekce
Stránky navštívilo již {visit_rate value='visitors'} uživatelů