Kontrollen im Rahmen von Kultur- und Sportveranstaltungen

(Prag, 24. August 2010) Von dem Tschechischen Handelsinspektorat Mähren-Schlesien und Olomouc wurden im Laufe dieses Jahres 106 Kontrollen durchgeführt, die sich auf die Pflichteinhaltung von Verkäufern im Rahmen von Kultur- und Sportveranstaltungen richteten (Musikfestivals, Kirmes, Sportbegegnungen, Ausstellungen, Märkte u. ä.).

Aus durchgeführten 106 Kontrollen wurden Mängel bei 61 Verkäufern, d.h. in 57,6% festgestellt. Die häufigsten Mängel waren Nichteinhaltung der Deklarierten Maß der Getränke und des Gewichts der Gerichte, u. zw. in insgesamt 17 Fällen, ebenso in 17 Fällen haben die Verkäufer bei dem Verkauf von Produkte amtlich nicht überprüfte Messgeräte benutzt. Zu weiteren Mängeln zählen Fälle, in denen die Verkäufer den Verbraucher über den Preis der Produkte im Verkaufsangebot nicht informiert haben, die Stände vorgeschirebener Weise nicht bezeichnet haben, nach Abfrage des Verbrauchers den Einkaufsbeleg nicht ausgegeben haben, im weiteren waren  die Textilware, Schuhe und Spielzeuge mit vorgeschrieben Angaben nicht bezeichnet; in 1 Fall wurde der Verbraucher durch falsche Berechnung beschädigt und in 1 Fall hat der Verkäufer seine Gewerbetätigkeit ohne ordentliche Gewerbeberechtigung ausgeübt.

Für die oben genannte Fehler wurden insgesamt 29 Geldstrafen vor Ort in Gesamthöhe 42 000,- CZK aufgelegt, im weiteren wurden 15 Gebührenpflichtige Verwarnungen in Höhe von 10 500,- CZK aufgelegt. In anderen Fällen waren die Geldstrafen im Verwaltungsverfahren in Gesamthöhe 45 000,- CZK angesetzt.

„Kontrollen bei diesen Veranstaltungen werden natürlich in unverändertem Ausmaß auch im nächsten Zeitraum fortsetzen,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

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