Kontrollen von Betrieben der öffentlichen Speisung in Wintererholungsgebieten im Zeitraum Januar und Februar 2010

(Prag, 15. März 2010) Von der tschechischen Handelsinspektion wurden im Zeitraum Januar und Februar 2010 Kontrollen von Betrieben der öffentlichen Speisung in Winterurlaubsgebieten durchgeführt. Ziel der Kontrollen war Überprüfung von möglicher Verletzung der gültigen Legislative.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass in vorigen Jahren bei den Betreiber der öffentlichen Speisung in Winterurlaubsgebieten zahlreiche Mängel festgestellt wurden, wurden im Zeitraum von 1.1.2010 bis 28.2.2010 insgesamt 28 Kontrollen von Imbissbetriebe, Restaurants, Hotels und Pensionen durchgeführt. Mängel wurden bei 9 Verkäufern festgestellt, d.h. in 32,14%.

 

Insgesamt 6 Verkäufer haben bei dem Kontrolleinkauf ein Messgerät ohne Amtsüberprüfung benutzt, 2 Verkäufer haben die Verkaufsstelle nicht im Einklang mit dem Gewerbegesetzt bezeichnet, 1 Verkäufer hat den Verbraucher nicht über die Geldauszahlung für den Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen informiert, 1 Verkäufer informierte nicht mit einem Schild im Betrieb über das Alkoholverkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahre und 1 Verkäufer informierte den Verbraucher gar nicht über den Preis von angebotener Ware.

 

Bei 6 Verkäufern werden die festgestellten Mängel zur Sache des Verwaltungsverfahrens und in 4 Fällen wurde Geldstrafe in Gesamthöhe von 3 500 CZK.

 

„Im Hinblick auf dauerhaftes Vorkommen von Mängel werden die Kontrollen ähnlicher Richtung weiterhin in den Plan der Kontrollaktionen aufgenommen,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

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