Kontrolloperation durchgeführt an der Fahrzeugbörse in Ostrava - Vítkovice

(Prag, 28. Juni 2010) Am Samstag, den 6. 6. 2010, hat das Inspektorat der Tschechischen Handelsinspektion im Mährisch-Schlesischen und dem Olmützer Land eine Kontrolloperation auf dem Messegelände in der Místecká-Straße in Ostrava – Vítkovice durchgeführt. Das Anliegen der Kontrolle war zu prüfen, ob es nicht zu Übergriffen in der gültigen Gesetzgebung kommt bei dem Verkauf und bei der Dienstleistung im Gelände der sog. „Fahrzeugbörse“.

Die Kontrolle wurde durchgeführt in Zusammenarbeit mit den Kollegen von der Fremdenpolizei – insgesamt bei 5 Standverkäufern, Unzulänglichkeiten wurden in 4 Fällen vorgefunden, also bei 80%. Insgesamt 2 Verkäufer konnten, während der Kontrolle auf Bitten des Verbrauchers, keine Bescheinigung über den Kauf der Ware mit allen dazu gehörigen Angaben vorlegen. In einem Fall hat der Verkäufer Ware angeboten, verkauft und gelagert, die die Rechte auf geistiges Eigentum verletzt hat (also Fälschungen) – ohne das er überhaupt zum Verkauf berechtigt wäre. Ein Verkäufer hatte nicht dafür gesorgt, dass von ihm verkaufte Ware mit einer tschechischen Gebrauchsanweisung und passenden Hinweisen über mögliche, aus Gebrauch resultierende, Gefahren ausgestattet wird. Weiter wurden in einem Fall 7 verschiedene Feuerzeuge im Verkauf gefunden, die die Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit nicht erfüllt haben.

 

Im Rahmen der Maßnahmen wurden von den Inspektoren 22 Typen/65 Stück Fälschungen im Wert von 97 520,- Kronen beschlagnahmt und aus der Reichweite der kontrollierten Personen entfernt. Über 20 Stück der Ware im Wert von 2 500,- Kronen, die nicht den Anforderungen spezieller Rechtsvorschriften entsprechen, wurde bis auf weiteres das Verkaufsverbot ausgesprochen. In 3 Fällen werden ermittelte Unzulänglichkeiten zum Objekt von Verwaltungsverfahren. Zwei Verkäufern wurden Strafen per Verfügung an Ort und Stelle erteilt in einer Gesamthöhe von 2 000,- Kronen und in einem Fall (Warenverkauf ohne Gewerbebescheinigung) wurden die Unzulänglichkeiten dem zuständigen Gewerbeamt gemeldet.

 

Von den Mitarbeitern des Inspektorats der Fremdenpolizei wurden insgesamt 39 Personen kontrolliert (davon 7 Ausländer) um nichterlaubten Praktiken im Aufenthaltsregime und der Benutzung von unerlaubten Reisedokumenten vorzubeugen und um nach gesuchten und verschollenen Personen Ausschau zu halten. Bei einem Ausländer wurde festgestellt, dass er keine reguläre Gesundheitsversicherung abgeschlossen hatte, dafür wurde ihm eine Strafe auferlegt.

 

„Da es auf diesem Gebiet immer noch Unzulänglichkeiten gibt und da es hier zu einem erhöhtem Prozentsatz von Befunden bezüglich der Verletzung von Rechtsvorschriften kommt, werden auf diesem Gebiet geplante Kontrollen auch weiterhin vorgenommen,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, die Generaldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.
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