RISIKOPRODUKT - KINDERWAGEN
(Prag, 9. September 2010) Die Tschechische Handelsinspektion hat auf dem tschechischen Markt ein Produkt festgestellt, das für die Nutzer ein ernstes Risiko darstellt.
Es handelt sich um kombinierten Kinderwagen, Typ Implast Bolder 4, der dem Verbraucher frei ohne Verpackung verkauft wird.
Der Hersteller des Kinderwagens ist Firma P.P.H.  IMPLAST s.j.,  Wykopy Str. 11,  60-001 Poznan, Polen.

 

Bei der Beurteilung des Produktes und der Ursache der Gefahr wurde festgestellt, dass die Eigenschaften des beurteilten Produktmusters nicht im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen an die Kinderwagen sind.

 

Bei der Prüfung wurde festgestellt:

a) Liege (tief) Ausführung: In der Richtung des Wagens, wenn der Handgriff hinten ist, kam es schon beim dritten Prall zur Lockerung (Ausschaltung) der Liege von der Konstruktion. Die Vorderklippen sind so außer der Konstruktion gelangen und weiter war nicht möglich in der Prüfung fortzusetzen die Anforderung an die Sicherheit des Kinderwagens wurde nicht erfüllt!

 

b) Sportausführung: Bei der Richtung des Wagens, wenn der Handgriff hinten ist, kam es wieder nach 10. Prall zu der Verschiebung (Lockerung) des Sitzes an der Konstruktion um 21 mm – die Anforderung der Norm ist max. 10 mm!
Bei der Richtung des Wagens, wenn der Handgriff vorne ist, kam es wieder nach 10. Prall zu der Verschiebung (Lockerung) des Sitzes an der Konstruktion um 20 mm – die Anforderung der Norm ist wieder max. 10 mm! Die Anforderung an die Sicherheit des Kinderwagens wurde wieder nicht erfüllt! Im weiteren wurden unzureichende und unvollständige Informationen zu der Nutzungsanleitung und die Produktbezeichnung festgestellt.

 

 

Dieser Kinderwagen Implast Bolder 4 ist dadurch nicht im Einklang mit den Anforderungen an die Kinderpflegeprodukte – Kinderwagen und zugleich erfüllt er nicht die Anforderungen an die Produktsicherheit laut Gesetz über die allgemeine Produktsicherheit.

 

„Im Hinblick zu der Tatsache, dass der Kinderwagen kein sicheres Produkt ist, wurde eine Schutzmaßnahme erlassen, die im Verbot von Markteinführung und in der Auferlegung der Pflicht das Produkt aus dem Markt und aus der Nutzung zu ziehen  beruht. Im weiteren wurde Pflicht auferlegt einer wirksamen Weise unverzüglich über die Gefährlichkeit des Produktes die Personen zu informieren, die der aus dem Produkt folgenden Gefahr ausgesetzt werden konnten,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.


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