Die Inspektoren haben sich in den Betrieben in der bekannten Ostrauer Straße auf das Niveau der Dienstleistungen gerichtet, vor allem auf die Ehrlichkeit des Verkaufs. Verstoß gegen eine oder mehreren Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetztes haben sie insgesamt bei 22 Verkäufern festgestellt, d.h. bei 59,9%, und zwar in der Nichteinhaltung der Ehrlichkeit des Verkaufs von Produkten und Dienstleistungen (10x), mangelnde Informationen über den Preis oder über die Menge der gereichten Getränke (5x), Nichterstellung des Belegs über Einkauf vom Produkt oder Dienstleistung (5x), Nutzung von nicht überprüften Messgeräten (5x).
Für Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetz wurden in 9 Fällen Geldstrafen vor Ort im Gesamtwert 14 000 CZK auferlegt und auf 13 kontrollierten Personen wartet Verwaltungsverfahren. Auf 5 Stücke von Messgeräten ohne gültige Amtsüberprüfung wurde Nutzungsverbot bis zur Wiedergutmachung erlassen.
Auch bei der gemeinsamen Kontrolle mit Polizei der Tschechischen Republik in Kladno haben THI-Inspektoren in zwei Discoclubs Unehrlichkeit beim Verkauf bewiesen. In dem ersten Fall wurde in die zwei Kontrollkonsumierungen von Campari Eis eingelegt, so dass es nicht möglich war die richtige Maß zu überprüfen. In dem zweiten Fall wurden die kontrollierten alkoholischen Getränke nicht in dem deklarierten Volumen gereicht – statt 5 cl wurde in beiden Fällen 4 cl gereicht. Mit den kontrollierten Subjekten wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.
Für Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetz wurden in 9 Fällen Geldstrafen vor Ort im Gesamtwert 14 000 CZK auferlegt und auf 13 kontrollierten Personen wartet Verwaltungsverfahren. Auf 5 Stücke von Messgeräten ohne gültige Amtsüberprüfung wurde Nutzungsverbot bis zur Wiedergutmachung erlassen.
Auch bei der gemeinsamen Kontrolle mit Polizei der Tschechischen Republik in Kladno haben THI-Inspektoren in zwei Discoclubs Unehrlichkeit beim Verkauf bewiesen. In dem ersten Fall wurde in die zwei Kontrollkonsumierungen von Campari Eis eingelegt, so dass es nicht möglich war die richtige Maß zu überprüfen. In dem zweiten Fall wurden die kontrollierten alkoholischen Getränke nicht in dem deklarierten Volumen gereicht – statt 5 cl wurde in beiden Fällen 4 cl gereicht. Mit den kontrollierten Subjekten wird Verwaltungsverfahren aufgenommen.