Festgestellte Mängel:
- In dem Verkaufsangebot festgestellte 2 Arten von gefährlichen Spielzeuge aus dem Aussuchsystem RAPEX (bei 1 Verkäufer)
+ Angebot, Verkauf und Lagerung von Fälschungen der Marke Louis Vuitton Malletier – 2 Arten von Taschen (1 Fall)
- fehlende Informationen über den Preis der Produkte im Verkaufsangebot (12 Feststellungen)
- nach Antrag des Verbrauchers wurde der Einkaufsbeleg mit allen bestimmten Gehörigkeiten nicht erstellt (3 Verkäufern)
- Verkauf von Aerosolprodukten ohne Bezeichnung mit Informationen für Verbraucher in tschechischer Sprache über die aus der falschen Nutzung und Liquidationsweise stammenden Gefahr (1 Feststellung)
- Nichtgewährleistung der ordentlichen Informationen über die Eigenschaften der verkauften Produkte in tschechischer Sprache (1 Fall)
- Nutzung von amtlich nicht überprüften Messgeräten zum Wiegen und Messen des Kontrolleinkaufes (3 Feststellungen)
Auferlegte Maßnahmen:
Auferlegte Maßnahmen:
Vor Ort wurden den Verkäufern gefährliche Spielzeuge im Gesamtwert 2 850 CZK vernichtet. Verbot von weiterem Verkauf von Produkten bis zur Wiedergutmachung haben die Inspektoren auf Ware im Gesamtwert 3 090 CZK erlassen. Wert der gesicherten Fälschungen würde umgerechnet auf die Preisen der Originalware fast 1,5 Millionen CZK reichen. Nutzungsverbot wurde für 3 Stücke von nicht überprüften Messgeräten erlassen.
Für die festgestellten Mängel haben die Inspektoren insgesamt 18 Geldstrafen vor Ort in Gesamthöhe 21 000 CZK auferlegt und in 4 Fällen werden die festgestellten Verletzungen zur Unterlage für Aufnahme des Verwaltungsverfahrens über Auferlegung der Geldstrafe.
Bilanz der Kontrollergebnissen der Arbeiter der Ausländerpolizei war positiver. Bei der Kontrolle der Berechtigung zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nach dem Gesetz über den Aufenthalt der Ausländer und Überprüfung der Gültigkeit und Echtheit der vorgezeigten Ausweisen bei 36 Ausländer wurden keine Mängel festgestellt.
Für die festgestellten Mängel haben die Inspektoren insgesamt 18 Geldstrafen vor Ort in Gesamthöhe 21 000 CZK auferlegt und in 4 Fällen werden die festgestellten Verletzungen zur Unterlage für Aufnahme des Verwaltungsverfahrens über Auferlegung der Geldstrafe.
Bilanz der Kontrollergebnissen der Arbeiter der Ausländerpolizei war positiver. Bei der Kontrolle der Berechtigung zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nach dem Gesetz über den Aufenthalt der Ausländer und Überprüfung der Gültigkeit und Echtheit der vorgezeigten Ausweisen bei 36 Ausländer wurden keine Mängel festgestellt.