Während 447 Kontrollen haben sich Inspektoren in dem 1. Halbjahr 2011 neben der Einhaltung der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in der Kontroll- und Aufsichtskompetenz der THI vor allem auf verschiedene Erscheinungen des Diskriminierungshandelns der Verkäufer gegen Verbrauchern gerichtet. Manche von den Diskriminierungsformen wurden in 15 Fällen festgestellt, d.h. in 3,4% der kontrollierten Betriebe. In einem davon handelte es sich um Rassendiskriminierung und diskriminierende Berechnung von Doppelpreisen haben in 2 Fällen Arbeiter des Inspektorats Pilsen und Karlsbad erwiesen. Weitere während der 189 Kontrollen festgestellte Verletzungen (d.h. 42,3%) betrafen andere von den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bestimmte Pflichten.
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Kontrollen
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Inspektorat
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Zahl der Kontrollen
|
Zahl der Kontrollen mit Feststellung
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Feststellungen in %
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|
Gesamt
|
Diskriminierung
|
Gesamt
|
Diskriminierung
|
||
|
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
|
82
|
34
|
1
|
41,5 %
|
1,2 %
|
|
Südböhmen und Vysočina
|
31
|
6
|
0
|
19,4 %
|
0 %
|
|
Pilsen und Karlsbad
|
94
|
42
|
5
|
44,9 %
|
5,3 %
|
|
Ústí und Liberec
|
52
|
17
|
1
|
32,7 %
|
1,9 %
|
|
Hradec Králové und Pardubice
|
19
|
2
|
0
|
10,5 %
|
0 %
|
|
Südmähren und Zlín
|
34
|
17
|
3
|
50 %
|
8,8 %
|
|
Mähren Schlesien und Olomouc
|
135
|
71
|
5
|
52,6 %
|
3,7 %
|
|
Gesamt
|
447
|
189
|
15
|
42,3 %
|
3,4 %
|
Beispiel einer Diskriminierung:
Aufgrund eines Anlasses eines Verbrauchers haben THI Inspektoren in Zusammenarbeit mit der Roma Terrainarbeiterin ein Verdacht auf Rassendiskriminierung überprüft, die eine Unternehmerin bei Vermietung einer Unterkunft dadurch betreten sollte, dass sie Roma zu unterbringen abgelehnt hat. Im Hinblick zu der Tatsache, dass die Unternehmerin die Anfrage auf Unterkunft von Roma Kundin abgelehnt hat und nachstehend einer Bestellung desselben Dienstes von den Kontrollarbeitern der Nichtroma Nation problemlos nachgekommen ist, wurde Diskriminierungshandeln erwiesen und mit der Unternehmerin wird Verwaltungsverfahren geführt.
Auferlegte Maßnahmen:
Für erwiesenes Diskriminierungshandeln und andere Pflichtenverletzungen wurden im Rahmen dieser Kontrollaktion während des 1. Halbjahrs 173 Geldstrafen in Höhe 901 800 CZK auferlegt.
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Auferlegte Sanktionen
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Inspektorat
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Geldstrafe vor Ort
|
Auftrag vor Ort
|
Auftrag
|
Verwaltungsverfahren
|
Gesamt
|
|||||
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Zahl
|
Wert
|
Zahl
|
Wert
|
Zahl
|
Wert
|
Zahl
|
Wert
|
Zahl
|
Wert
|
|
|
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
|
1
|
1 000
|
14
|
17 000
|
12
|
104 000
|
2
|
143 000
|
29
|
265 000
|
|
Südböhmen und Vysočina
|
2
|
2 000
|
4
|
4 000
|
0
|
0
|
0
|
0
|
6
|
6 000
|
|
Pilsen und Karlsbad
|
3
|
1 500
|
19
|
25 000
|
19
|
156 000
|
2
|
9 000
|
43
|
191 500
|
|
Ústí und Liberec
|
3
|
1 500
|
13
|
16 000
|
0
|
0
|
0
|
0
|
16
|
17 500
|
|
Hradec Králové und Pardubice
|
1
|
500
|
1
|
500
|
6
|
10 000
|
0
|
0
|
8
|
11 000
|
|
Südmähren und Zlín
|
3
|
4 000
|
7
|
13 500
|
3
|
9 000
|
1
|
5 000
|
14
|
31 500
|
|
Mähren Schlesien und Olomouc
|
8
|
9 000
|
30
|
41 300
|
19
|
329 000
|
0
|
0
|
57
|
379 300
|
|
Gesamt
|
21
|
19 500
|
88
|
117 300
|
59
|
608 000
|
5
|
157 000
|
173
|
901 800
|
Fazit:
Es ist sehr kompliziert der kontrollierten Person Diskriminierungshandeln zu erwiesen, und zwar auch im Fall von Anlass von einem Verbraucher, der von dem Verkäufer oder Diensterbringer diskriminiert wurde. Der Grund ist auch die Tatsache, dass das Aufsichtsorgan nicht immer alle Informationen über die Situation und die Bedingungen hat, unter denen zu dem Diskriminierungshandeln gekommen ist. Auch trotz der niedrigen Zahl der erwiesenen Fälle von einer Form von Verbraucherdiskriminierung widmet sich THI ständig dieser Problematik und nutzt alle Möglichkeiten und Weisen, wie jedes Verdacht völlig zu überprüfen. Aus der Sicht der Einhaltung von anderen Vorschriften in der Kontrollkompetenz der THI ist es möglich nach der Höhen Zahl der Feststellungen (über 40%) in diesen Betrieben auch mögliche Verbraucherdiskriminierung vorauszusetzen, obwohl diese bei den Kontrollen nicht erwiesen wurde.
Jeder Fall des festgestellten Diskriminierungshandelns muss aber individuell beurteilt werden, denn es handelt sich um sehr komplizierte Problematik, wenn eine wichtige Rolle oft dauerhaft ungelöste Probleme zwischen den Unternehmern und einem Verbraucher oder einer Gruppe von Bürgern spielen. Aus den Langzeiterkenntnissen der THI folgt, dass die Grenze zwischen der Diskriminierung des Verbrauchers und den Verstößen gegen Bürgerzusammenleben oder Störung der öffentlichen Ordnung manchmal sehr unklar ist und empfindungsloser Ansatz zu der Lösung eines konkreten Fall und deren vereinfachte Interpretation nachstehend eine Lawine von anderen Problemen auslösen kann. Bei der Untersuchung von manchen Fällen der Diskriminierung des Verbrauchers kooperiert die Tschechische Handelsinspektion mit dem Amt des öffentlichen Rechtsschützer.
Jeder Fall des festgestellten Diskriminierungshandelns muss aber individuell beurteilt werden, denn es handelt sich um sehr komplizierte Problematik, wenn eine wichtige Rolle oft dauerhaft ungelöste Probleme zwischen den Unternehmern und einem Verbraucher oder einer Gruppe von Bürgern spielen. Aus den Langzeiterkenntnissen der THI folgt, dass die Grenze zwischen der Diskriminierung des Verbrauchers und den Verstößen gegen Bürgerzusammenleben oder Störung der öffentlichen Ordnung manchmal sehr unklar ist und empfindungsloser Ansatz zu der Lösung eines konkreten Fall und deren vereinfachte Interpretation nachstehend eine Lawine von anderen Problemen auslösen kann. Bei der Untersuchung von manchen Fällen der Diskriminierung des Verbrauchers kooperiert die Tschechische Handelsinspektion mit dem Amt des öffentlichen Rechtsschützer.