THI: Geschäftsbedingungen der E-Shops dürfen nicht irrenführend sein
(Prag, 5. Oktober 2011) Die Tschechische Handelsinspektion wird wie bis jetzt die tschechischen E-Shops kontrollieren. Falls die Inspektoren feststellen, dass die in den Internetseiten des Internetgeschäfts, z.B. die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Informationen im Widerspruch mit der Erklärung des EU Gerichthofes sind, wird diese Feststellung als Verdacht an Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes untersucht. Im Anschluss an die über die Rechte der Verbraucher informierende Berichte beim Rücktritt von den Fernverträgen, d.h. vor allem in Internetgeschäften, und zahlreiche Fragen zu diesem Thema, teilt THI folgendes mit:

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