Unehrliche Verkäufer auf den Farmenmärkten (Zwischenbericht für das 2. Quartal 2011)
(Prag, 7. September 2011) Wurden sie auch von den Farmenmärkten gelockt? Garantiert frische Gemüse und Obst, Eier aus freier Zucht, hausgemachte Käse, Würste und andere Produkte aus Feldern, Gärten und Züchten von kleinen oder größeren Produzenten aus der nahen Umgebung… Und wenn sie von der Besichtigung des Marktes und Einkäufen müde werden, können sie in einem Stand mit Imbiss erholen. Qualität der Landwirtschaftlichen- und Zuchtprodukte wird von der Staatlichen Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion und der Staatlichen veterinären Verwaltung aufsichtet, auf die Ehrlichkeit des Verkaufs auf den Farmenmärkten und auf Einhaltung von anderen von dem Verbraucherschutzgesetz bestimmten Pflichten wurde die republikweite Kontrollaktion der Tschechischen Handelsinspektion gerichtet. Im Laufe von einem Hundert von Kontrollen haben Inspektoren festgestellt, dass 35 Verkäufern ihre Pflichten verletzt haben, wofür sie 26 Geldstrafen in Gesamthöhe 27 000 CZK auferlegt haben, anderen 9 kontrollierten Subjekten wird Geldstrafe im Verwaltungsverfahren auferlegt.
Kontrollen der THI Inspektoren verliefen auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik von April bis Juli 2011 und wurden sowohl auf die Einhaltung des Verbraucherschutzgesetzes, als auch auf die Einhaltung von anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften gerichtet. Aus 100 Kontrollen haben Inspektoren Verletzung von einer oder mehreren Pflichten in 35 Fällen festgestellt (d.h. 35%).

Kontrollen

Inspektorat

Zahl der Kontrollen

Zahl der Feststellungen

Feststellungen in %

Mittelböhmen und Hauptstadt Prag

7

4

57,1 %

Südböhmen und Vysočina

14

8

57,1 %

Pilsen und Karlsbad

11

4

36,4 %

Ústí und Liberec

18

2

11,1 %

Hradec Králové und Pradubice

15

4

26,7 %

Südmähren und Zlín

10

2

20 %

Mähren Schlesien und Olomouc

25

11

44 %

Gesamt

100

35

35 %



Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
Der häufigste Mangel, den Inspektoren festgestellt haben, wurde Nutzung von amtlich nichtüberprüftem Messgerät, und zwar in 19 Fällen. Auf insgesamt 21 Stücke von Messgeräte haben sie darum Nutzungsverbot bis zur Zeit der Wiedergutmachung erlassen. Im weiteren haben sie in einem Fall Verkaufsverbot für 37 Stücke von Produkte im Gesamtwert 12 950 CZK erlassen, die die Bedingungen für Markteinführung nicht erfüllt haben.

Neun Verkäufer haben Verbraucherschutzgesetz indem verletzt, dass sie nicht das Gewicht der verkauften Produkte oder Maß der Getränke eingehalten haben, bzw. haben den Einkaufenden nicht ermöglicht die Richtigkeit der angegebenen Angaben zu kontrollieren. Unvollständiges Beleg über Einkauf von Produkt oder Dienstleistung, d.h. ohne Angabe des Preises, Datum des Verkaufs, Informationen über Art des Ware oder Identifikationsangaben über den Verkäufer haben den Inspektoren 7 kontrollierte Personen erstellt.

Aufgrund der festgestellten Mängel haben einzelne Inspektorate 26 Geldstrafen in Gesamthöhe 27 000 CZK auferlegt, für ernsthaftere Feststellungen werden 9 Verkäufern Geldstrafen im Verwaltungsverfahren auferlegt.

Fazit:
Zahl und Charakter der festgestellten Mängel entspricht der Standform des Verkaufs und dem spezifischen Angebot von Sortiment auf den Farmenmärkten. Die Tschechische Handelsinspektion wird im Hinblick zum erwarteten Aufschwung von dieser Form von Verkauf und zu verschieden Möglichkeiten von Verfehlungen auch in dem nächsten Zeitraum fortsetzen.

Verbraucher sollten wissen, dass für die Verkäufer auf den Farmenmärkten gleiche Regeln gelten, wie für den Verkauf in klassischen Steingeschäften. Das bedeutet, dass der Verkäufer muss das Verkaufsort ordentlich bezeichnet haben, den Verbraucher über den Preis der verkauften Produkte oder gewährleisteten Dienstleistungen informieren, die Ware im Einklang mit gehörigen Vorschriften bezeichnet haben und nach Anfrage dem Verbraucher Einkaufsbeleg mit allen Gehörigkeiten erstellen.
 
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