Kontrollen der THI Inspektoren verliefen auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik von April bis Juli 2011 und wurden sowohl auf die Einhaltung des Verbraucherschutzgesetzes, als auch auf die Einhaltung von anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften gerichtet. Aus 100 Kontrollen haben Inspektoren Verletzung von einer oder mehreren Pflichten in 35 Fällen festgestellt (d.h. 35%).
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Kontrollen |
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Inspektorat |
Zahl der Kontrollen |
Zahl der Feststellungen |
Feststellungen in % |
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag |
7 |
4 |
57,1 % |
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Südböhmen und Vysočina |
14 |
8 |
57,1 % |
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Pilsen und Karlsbad |
11 |
4 |
36,4 % |
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Ústí und Liberec |
18 |
2 |
11,1 % |
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Hradec Králové und Pradubice |
15 |
4 |
26,7 % |
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Südmähren und Zlín |
10 |
2 |
20 % |
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Mähren Schlesien und Olomouc |
25 |
11 |
44 % |
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Gesamt |
100 |
35 |
35 % |
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Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
Der häufigste Mangel, den Inspektoren festgestellt haben, wurde Nutzung von amtlich nichtüberprüftem Messgerät, und zwar in 19 Fällen. Auf insgesamt 21 Stücke von Messgeräte haben sie darum Nutzungsverbot bis zur Zeit der Wiedergutmachung erlassen. Im weiteren haben sie in einem Fall Verkaufsverbot für 37 Stücke von Produkte im Gesamtwert 12 950 CZK erlassen, die die Bedingungen für Markteinführung nicht erfüllt haben.Neun Verkäufer haben Verbraucherschutzgesetz indem verletzt, dass sie nicht das Gewicht der verkauften Produkte oder Maß der Getränke eingehalten haben, bzw. haben den Einkaufenden nicht ermöglicht die Richtigkeit der angegebenen Angaben zu kontrollieren. Unvollständiges Beleg über Einkauf von Produkt oder Dienstleistung, d.h. ohne Angabe des Preises, Datum des Verkaufs, Informationen über Art des Ware oder Identifikationsangaben über den Verkäufer haben den Inspektoren 7 kontrollierte Personen erstellt.
Aufgrund der festgestellten Mängel haben einzelne Inspektorate 26 Geldstrafen in Gesamthöhe 27 000 CZK auferlegt, für ernsthaftere Feststellungen werden 9 Verkäufern Geldstrafen im Verwaltungsverfahren auferlegt.
Fazit:
Zahl und Charakter der festgestellten Mängel entspricht der Standform des Verkaufs und dem spezifischen Angebot von Sortiment auf den Farmenmärkten. Die Tschechische Handelsinspektion wird im Hinblick zum erwarteten Aufschwung von dieser Form von Verkauf und zu verschieden Möglichkeiten von Verfehlungen auch in dem nächsten Zeitraum fortsetzen.
Verbraucher sollten wissen, dass für die Verkäufer auf den Farmenmärkten gleiche Regeln gelten, wie für den Verkauf in klassischen Steingeschäften. Das bedeutet, dass der Verkäufer muss das Verkaufsort ordentlich bezeichnet haben, den Verbraucher über den Preis der verkauften Produkte oder gewährleisteten Dienstleistungen informieren, die Ware im Einklang mit gehörigen Vorschriften bezeichnet haben und nach Anfrage dem Verbraucher Einkaufsbeleg mit allen Gehörigkeiten erstellen.
Verbraucher sollten wissen, dass für die Verkäufer auf den Farmenmärkten gleiche Regeln gelten, wie für den Verkauf in klassischen Steingeschäften. Das bedeutet, dass der Verkäufer muss das Verkaufsort ordentlich bezeichnet haben, den Verbraucher über den Preis der verkauften Produkte oder gewährleisteten Dienstleistungen informieren, die Ware im Einklang mit gehörigen Vorschriften bezeichnet haben und nach Anfrage dem Verbraucher Einkaufsbeleg mit allen Gehörigkeiten erstellen.