Ziel der Kontrolle war zu überprüfen, on im Rahmen des Messeverkaufs zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften beim Verkauf von Spielzeugen und Produkten für Kinderpflege kommt. Bei der Kontrolle des Sortiments in 11 Verkaufsständen haben Inspektoren in drei Fällen folgende Verstöße festgestellt:
- Nichtbekanntmachung des Verbrauchers mit den Preisen des Kinde- und Säuglingstextil; beim Verkäufer war nur Preisliste mit Großhandelspreisen zur Verfügung
- Mangelnde Information über die Art der Nutzung des Kinderwagens, u.zw. Anleitung für das erste Zusammensetzen, Anleitung für Zusammenlegung und Auseinanderlegung und Warnungen nach der Norm ČSN EN 1888:2003
- Bei der Kontrolle des Kinderbettes wurde nach der Übermessung des Abstandes zwischen der Oberseite der Liegefläche und der Oberkante der Seitenwand, bzw. des Kopfbrettes des Bettes, das Maß 200 mm festgestellt, wobei die Norm bestimmt den Abstand mindestens 300 mm, wie auch in der Anleitung für das Produkt angegeben wird. Dadurch, dass der Rost in seiner höchsten Lage nur 200 mm von der Oberkante entfernt ist, wird dieses Bett zu einem gefährlichen Produkt – dem Kind droht, dass es aus dem Bett ausfällt. Im Hinblick zu dieser ernsten Feststellung wird weitere Untersuchung bei dem Hersteller geführt.