Kontrolle von Geräuschabstrahlungen bei Schweißgeneratoren und elektrischen Speiseaggregaten (Projektabschlussbericht)
(Prag, 7 Dezember 2011) Kontrollaktion wurde darauf gerichtet, ob die auf den Binnenmarkt der Tschechischen Republik aufgeführten kontrollierten Schweißgeneratoren und elektrische Speiseaggregate technische Aufforderungen der gehörigen Rechtsvorschriften erfüllen – vor allem ob auf den Markt Produkte aufgeführt werden, die die Grundaufforderungen auf Sicherheit nicht erfüllen. Insgesamt wurden 69 Produkte (43 Typen) kontrolliert und Mängel wurden bei 6 kontrollierten Produkten (5 Typen) festgestellt. Bei 2 Produkten (2 Typen) wurde den Inspektoren technische Dokumentation des Herstellers ohne Prüfungen von der Messung des Geräusches und der elektromagnetischen Kompatibilität vorgelegt, weiteres Produkt wurde ohne Bezeichnung des garantierten Niveaus der Schallleistung distribuiert, d.h. sie haben die technischen Anforderungen auf die Produkte aus der Sicht der Geräuschabstrahlungen nicht erfüllt. Weiter 4 kontrollierte Produkte (3 Typen) wurden ohne beigelegte Erklärung über Einklang distribuiert. In allen Fällen handelte es sich um Verletzung der von dem Gesetz Nr. 22/1997 der Slg. (Gesetz über technische Anforderungen auf Produkte) bestimmten Pflichten.

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