Worauf ist beim Kauf von Gebrauchtwagen in der EU zu achten
Die Erfahrungen zur Problematik des Kaufs von Gebrauchtwagen wurden aus Informationen von Partner-EVZ übernommen - Helsinki (Finnland), Kehl (Deutschland).
Der Kauf von Gebrauchtwagen im Ausland kann anstelle von Zufriedenheit verschiedene Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Um diese zu vermeiden, achten Sie auf nachstehende Empfehlungen, die aufgrund der Erfahrungen Ihrer Vorgänger in verschiedenen Ländern der EU entstanden sind.

  • Vergewissern Sie sich, dass die Identifikation des Fahrzeuges in Ordnung ist, dass die Seriennummern usw. dem Fahrzeugbrief entsprechen. Fahren Sie nie ohne Fahrzeugschein los. 
  • Vergewissern Sie sich, dass im Fall, dass das Fahrzeug im Land des Kaufs jeglichen Gebühren oder Steuern unterliegt, diese Gebühren und teuer gezahlt wurden.
  • Kaufen Sie kein Fahrzeug von jemandem anderen als von demjenigen, der als Fahrzeuginhaber registriert ist.
  • Melden Sie das Fahrzeug schnellstmöglich beim Zentralen Fahrzeugregister an.
  • Sofern möglich, lassen Sie vor dem Kauf den Zustand des Fahrzeuges durch einen unabhängigen Fachmann bewerten und fragen Sie nach der Geschichte des Fahrzeuges, ob irgendwelche Unfälle waren usw.
  • Machen Sie eine ausreichend lange Probefahrt, legen Sie alle Gänge ein, kontrollieren Sie, ob alle Anzeigen und Kontrolllampen funktionieren.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag haben, in dem detailliert Ihre Rechte und Pflichten geregelt sind.
  • Fragen Sie, wie die Möglichkeit geregelt ist, dass ein Mangel auftritt und ob und wie lang die Gewährleistungsfrist ist.
  • Wenn Sie den Vertrag über den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges unterzeichnen, muss klar angeführt werden, dass das Fahrzeug für den privaten Bedarf gekauft wird und nicht zur gewerblichen Nutzung!
  • Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen, nur auf 1 Jahr verkürzt.
  • Verbraucher sollten wach- und aufmerksam sein, wenn der Verkäufer einen sog. standardisierten Vertrag nutzt.
  • Der Verbraucher sollte, wenn er nicht jedes Wort versteht, unter keinen Bedingungen den Vertrag unterzeichnen.
  • Die Verbraucher sollten sofort den Verkäufer kontaktieren, wenn am Fahrzeug Mängel auftreten, bevor sie das Fahrzeug in eine andere Werkstatt im Land des Verbrauchers bringen.
  • Der Verbraucher sollte darauf bestehen, dass der Verkäufer die Ablehnung durch Schriftform bestätigt, bevor er mit der Reparatur eine andere Werkstatt beauftragt, was ihm zumindest die Chance auf späteren Schadenersatz bewahrt, auch wenn der Fall noch nicht "gewonnen" ist.
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