Im Bericht des Netzwerks der EVZ vom November 2005 zu Verträgen über die Vermietung von Fahrzeugen heißt es, dass die Mehrzahl der dem EVZ zugegangenen Beschwerden über eine Fahrzeugmiete den Sachverhalt betraf, dass die Verbraucher glauben, dass die Autovermietungen die Kreditkarte des Kunden mit unberechtigten Zahlungen belastet haben. Die typische Situation sieht so aus, dass die vermietende Gesellschaft behauptet, dass der Kunde das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt hat. Die Gesellschaft nutzt dann einfach die vorher erhaltenen Kreditkarteninformationen, um diese zusätzlichen Kosten zu berechnen.
Unlängst haben wir mit dänischen Vertretern mehrerer großer Kreditkartengesellschaften (VISA, Mastercard und Eurocard) gesprochen, die angemerkt haben, dass Kreditkartengesellschaften besondere Regelungen für Autovermietungen haben, insbesondere was Kreditkartenzahlungen nach der Fahrzeugrückgabe anbelangt.
Die Regelungen sind davon abhängig, was der Fahrzeugvermieter dem Kunden berechnen will:
Kraftstoff, Parkgebühren, Verlängerung der Mietdauer und weitere geringfügige Beträge
Kreditkartengesellschaften sind einverstanden, dass die Vermieter per Kreditkarte des Kunden bestimmte geringfügige Beträge nach Beendigung der Mietdauer berechnen können. Typische Beispiele sind Kraftstoffkosten, wenn der Kunde vergisst nachzutanken, Parkgebühren, die erst später zu Tage treten, zusätzliche Leihgebühren, wenn das Fahrzeug später zurückgegeben wird, und ähnliche Sachen. Die Autovermietung kann dies jedoch nur dann tun, wenn der Kunde hiermit bei der Mietvertragsunterzeichnung sein Einverständnis erklärt hat.
Beschädigung des Fahrzeuges und Diebstahl
Autovermietungen dürfen kein Geld von der Kreditkarte des Kunden im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeuges, Diebstahls aus dem Fahrzeug oder des Fahrzeugs und im Zusammenhang mit sonstigen erheblichen Kosten abbuchen, wenn der Kunde nach der Beschädigung oder dem Diebstahl hiermit nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Die Tatsache, dass der Kunde hiermit im ursprünglichen Fahrzeugmietvertrag zugestimmt hat, ist unzureichend. Hat also die Autovermietung in den Vertragsbedingungen geregelt, dass der Kunde bei Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrages solchen Kosten zustimmt, so verstoßen diese Bedingungen gegen die Regelungen der Kreditkartengesellschaften, und die betroffene Kreditkartengesellschaft sollte hiermit bekannt gemacht werden, damit sie Maßnahmen gegenüber der Autovermietung ergreifen kann.
DIE REGELN GELTEN ÜBERALL IN DER EU
Da diese Regeln nicht nur in Dänemark gelten, sondern es sich um internationale Regeln der Kreditkartengesellschaften handelt, kann ein Kunde, der es abgelehnt hat, z. B. für einen Fahrzeugschaden zu bezahlen, ihm die Kosten aber trotzdem berechnet wurden, überall in Europa von der die Kreditkartengesellschaft oder von seiner Bank fordern, dass das Geld auf sein Konto zurück überwiesen wird. Der Kunde muss dem Einzug per Kreditkarte nicht zustimmen, noch muss er der Bank oder der Kreditkartengesellschaft nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Dies klärt natürlich nicht das Grundproblem, wenn der Anspruch der Autovermietung gegenüber dem Kunden berechtigt ist, versetzt den Kunden aber in eine bessere Position, da er/sie nur nicht mit der Entscheidung der Autovermietung einverstanden sein muss. Anstelle dessen hat diese Gesellschaft den Nachweis zu erbringen, dass sie sich im konkreten Fall ordnungsgemäß verhalten hat.
Stimmt der Kunde nach Beschädigung des Fahrzeuges während der Mietdauer zu, dass die Reparaturkosten über seine/ihre Kreditkarte abgebucht werden können, hat die Autovermietung dem Kunden die vollständige Grunddokumentation zuzusenden, um nachzuweisen, dass die Abbuchung zu Lasten des Kundenkontos legitim ist.
Unter anderem muss die Gesellschaft dem Kunden zusenden
Unlängst haben wir mit dänischen Vertretern mehrerer großer Kreditkartengesellschaften (VISA, Mastercard und Eurocard) gesprochen, die angemerkt haben, dass Kreditkartengesellschaften besondere Regelungen für Autovermietungen haben, insbesondere was Kreditkartenzahlungen nach der Fahrzeugrückgabe anbelangt.
Die Regelungen sind davon abhängig, was der Fahrzeugvermieter dem Kunden berechnen will:
Kraftstoff, Parkgebühren, Verlängerung der Mietdauer und weitere geringfügige Beträge
Kreditkartengesellschaften sind einverstanden, dass die Vermieter per Kreditkarte des Kunden bestimmte geringfügige Beträge nach Beendigung der Mietdauer berechnen können. Typische Beispiele sind Kraftstoffkosten, wenn der Kunde vergisst nachzutanken, Parkgebühren, die erst später zu Tage treten, zusätzliche Leihgebühren, wenn das Fahrzeug später zurückgegeben wird, und ähnliche Sachen. Die Autovermietung kann dies jedoch nur dann tun, wenn der Kunde hiermit bei der Mietvertragsunterzeichnung sein Einverständnis erklärt hat.
Beschädigung des Fahrzeuges und Diebstahl
Autovermietungen dürfen kein Geld von der Kreditkarte des Kunden im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeuges, Diebstahls aus dem Fahrzeug oder des Fahrzeugs und im Zusammenhang mit sonstigen erheblichen Kosten abbuchen, wenn der Kunde nach der Beschädigung oder dem Diebstahl hiermit nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Die Tatsache, dass der Kunde hiermit im ursprünglichen Fahrzeugmietvertrag zugestimmt hat, ist unzureichend. Hat also die Autovermietung in den Vertragsbedingungen geregelt, dass der Kunde bei Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrages solchen Kosten zustimmt, so verstoßen diese Bedingungen gegen die Regelungen der Kreditkartengesellschaften, und die betroffene Kreditkartengesellschaft sollte hiermit bekannt gemacht werden, damit sie Maßnahmen gegenüber der Autovermietung ergreifen kann.
DIE REGELN GELTEN ÜBERALL IN DER EU
Da diese Regeln nicht nur in Dänemark gelten, sondern es sich um internationale Regeln der Kreditkartengesellschaften handelt, kann ein Kunde, der es abgelehnt hat, z. B. für einen Fahrzeugschaden zu bezahlen, ihm die Kosten aber trotzdem berechnet wurden, überall in Europa von der die Kreditkartengesellschaft oder von seiner Bank fordern, dass das Geld auf sein Konto zurück überwiesen wird. Der Kunde muss dem Einzug per Kreditkarte nicht zustimmen, noch muss er der Bank oder der Kreditkartengesellschaft nachweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Dies klärt natürlich nicht das Grundproblem, wenn der Anspruch der Autovermietung gegenüber dem Kunden berechtigt ist, versetzt den Kunden aber in eine bessere Position, da er/sie nur nicht mit der Entscheidung der Autovermietung einverstanden sein muss. Anstelle dessen hat diese Gesellschaft den Nachweis zu erbringen, dass sie sich im konkreten Fall ordnungsgemäß verhalten hat.
Stimmt der Kunde nach Beschädigung des Fahrzeuges während der Mietdauer zu, dass die Reparaturkosten über seine/ihre Kreditkarte abgebucht werden können, hat die Autovermietung dem Kunden die vollständige Grunddokumentation zuzusenden, um nachzuweisen, dass die Abbuchung zu Lasten des Kundenkontos legitim ist.
Unter anderem muss die Gesellschaft dem Kunden zusenden
- kopii smlouvy o nájmu,
- dokument uvádějící předpokládanou cenu opravy vypracovaný autorizovanou opravnou,
- dokumentaci, že zákazník souhlasil s platbou za škodu prostřednictvím své kreditní karty.
Dieses kann der wesentlich einfachere Weg sein, wie der Kunde sein Geld zurückbekommt, als sich mit der Autovermietung herumzustreiten.
Das dänisch EVZ schließt diese Information damit, dass sie in der Zukunft den dänischen Verbrauchern raten wird, wie sie von der Bank ihr Geld zurückerhalten, und wenn es auf Automietverträge stößt, die rechtswidrige Bedingungen enthalten, wie vorstehend angeführt, wird es hierüber die betroffene Kreditkartengesellschaft und den Vertreter zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes informieren.