Seien Sie vorsichtig beim Kauf von Verkehrsmitteln in den Ländern der EU. Grundlage können für Sie diese kurzen Ausführungen zu den nachstehenden Fällen sein:
a/ Anschaffung eines neuen Verkehrsmittels
Die entgeltliche Anschaffung eines neuen Verkehrsmittels in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und seine Einfuhr in die Tschechische Republik durch eine beliebige Person, d.h. MwSt.-Zahler, MwSt.-Nichtzahler oder Privatperson, unterliegt einer Sonderreglung und ist gemäß § 2, Abs. 2 MwSt.-Gesetz stets Gegenstand der Steuer in der Tschechischen Republik.
Ein Personenfahrzeug gilt in diesem Zusammenhang als neu, wenn:
a/ Anschaffung eines neuen Verkehrsmittels
Die entgeltliche Anschaffung eines neuen Verkehrsmittels in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und seine Einfuhr in die Tschechische Republik durch eine beliebige Person, d.h. MwSt.-Zahler, MwSt.-Nichtzahler oder Privatperson, unterliegt einer Sonderreglung und ist gemäß § 2, Abs. 2 MwSt.-Gesetz stets Gegenstand der Steuer in der Tschechischen Republik.
Ein Personenfahrzeug gilt in diesem Zusammenhang als neu, wenn:
- es weniger als 6 000 km zurückgelegt hat
oder
- es binnen 6 Monaten ab dem Tag der ersten Inbetriebnahme angeschafft wurde.
Eine Person, die kein Steuerzahler ist und sich einen Neuwagen in einem EU-Mitgliedsstaat gekauft hat, ist verpflichtet, beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen, der er eine Kopie des Kaufbelegs und die Meldung über die Anschaffung eines neuen Verkehrsmittels beifügt (Vordrucke stehen beim Finanzamt zur Verfügung). Nach Bemessung der Steuer durch den Steuerverwalter ist die MwSt. binnen 25 Tagen ab dem Bemessungstag fällig. Durch den Nachweis der MwSt.-Zahlung kann das neue Verkehrsmittel dann bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
b/ Anschaffung eines gebrauchten Verkehrsmittels
Diese unterliegt der gleichen Regelung wie die Anschaffung beliebiger anderer Ware in den Ländern der EU. Wird ein gebrauchtes Verkehrsmittel aus der EU durch eine Person, die kein Steuerzahler ist, von einer in einem anderen Mitgliedsstaat registrieren Person gekauft, zahlt sie den Preis, einschließlich MwSt., mit dem Steuersatz des Mitgliedsstaates, in dem sie das Fahrzeug kauft. Zu Hause hat sie dann bereits keine MwSt. mehr zu zahlen.