Rechte der Fluggäste in den Ländern der EU

Studie des Netzwerks der EVZ (auf tschechisch).

Gegenwärtig erfährt der Personenflugverkehr eine sehr intensive Entwicklung und erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei den Reisenden. Der Aufschwung der Flugdienste bringt jedoch neben positiven Elementen auch weniger erfreuliche Seiten für den Verbraucher.

Treten problematische Bereiche einer unzureichenden Durchsetzung der Verbraucherrechte auf, gibt es das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (Bestandteil dieses Netzwerks ist auch das Europäische Verbraucherzentrum für die Tschechische Republik bei der Tschechischen Handelsinspektion, das mit finanzieller Unterstützung der EU betrieben wird), dessen Ziel es ist, bei den Verbrauchern Vertrauen in den Binnenmarkt zu schaffen, das in diesen Fällen dadurch erreicht wird, dass es die Verbraucher über ihre Rechte informiert und ihnen bei ihren grenzüberschreitenden Streitigkeiten hilft.

Unter der Schirmherrschaft der Europäischen Verbraucherzentren (ESC) in Belgien, Brüssel und Schweden wurde im Netzwerk der 27 EVZ ein gemeinsames Projekt zur Problematik des Schutzes der Rechte der Fluggäste durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse gehen von einer Analyse der Fragen, Beschwerden und Streitigkeiten der Reisenden in Verbindung mit europäischen Luftfahrtunternehmen aus, die die Europäischen Verbraucherzentren im Jahr 2006 erhalten haben, und bei deren Lösung sie den Reisendem behilflich waren.

Den rechtlichen Rahmen für die durch das Netzwerk der EVZ gelösten Fälle bilden die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und das Montrealer Übereinkommen.


Kurzcharakteristik der wichtigsten Ergebnisse der Studie
Im Jahr 2005 hat das Netzwerk der EVZ insgesamt 2716 Fälle (Bitten um Rat, Beschwerden und Streitigkeiten) im Zusammenhang mit Rechten der Reisenden im Flugverkehr erhalten, wobei im nachfolgenden Jahr bereits 4907 Fälle verzeichnet wurden. Die Anzahl der Beschwerden hat sich binnen eines Jahres fast verdoppelt. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 registriert das Netzwerk der EVZ ca. 1500 Beschwerden und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Flugverkehr. Dies entspricht der Anzahl an Beschwerden aus dem Jahr 2006, und es bleibt abzuwarten, ob die Beschwerdewelle nach der diesjährigen Sommerperiode nicht zu einem erneuten Anstieg der Gesamtbeschwerdezahl führen wird.
 
  • Im Jahr 2006 betrafen die Verbraucherbeschwerden am häufigsten Gepäck 33 % (im Jahr 2005 waren es 24%). Die Verordnung Nr. 261/2004 regelt Probleme mit Gepäck nicht. Das Gepäck betreffende Angelegenheiten fallen in den Wirkungsbereich des internationalen Übereinkommens von Montreal, das nur über Gerichte erzwingbar ist. Gegenwärtig existiert keine Verbindung zwischen ihr und der Verordnung Nr. 261/2004 und auch keine Verbindung in der Zuständigkeit des Nationalen Amtes zur Durchsetzung der Rechte der Fluggäste.
  • Verbraucher wenden sich auch häufig – in 26 % der Fälle – an das nationale EVZ mit Bitten um Rat oder Unterstützung, wenn sie durch die Stornierung eines Flugs entstandene Probleme klären müssen (2005 - 22%).
  • Drittgrößte Kategorie ist aus Sicht der Anzahl der Beschwerden von Reisenden im Flugverkehr die Kategorie "Sonstiges" mit 19 % (2005 - 18 %). Diese Beschwerden betreffen Sachen, auf die sich weder die Verordnung Nr. 261/2004 noch das Montrealer Übereinkommen beziehen (z. B. Transparenz der Preise, Reservierungsgebühren, Aufhebung von Reservierungen usw.).
  • Die größte Anzahl an Beschwerden hat das Netzwerk der EVZ von irischen 16 % (2005 – 5 %), schwedischen 15 % (2005 - 12 %), deutschen 10 % (2005 - 13 %) und spanischen 8 % (2005 - 18%) Verbrauchern erhalten. Die Anzahl an Beschwerden von tschechischen Verbrauchern war geringer als 1 %.
  • Die meisten Beschwerden betrafen Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Irland: 24 % (2005 - 17 %), Spanien: 17 %, und dem Vereinigten Königreich: 9 %. Tschechische Gesellschaften betrafen 1% aller Beschwerden.
  • 42 % der an die EVZ gerichteten Beschwerden wurden gelöst, d.h. bei ihnen wurde eine friedliche Lösung erzielt. 17 % der Fälle sind bislang offen und 12 % der Ansprüche waren ungültig (gleicher Anteil wie im Jahr 2005). Als ungültig gelten Ansprüche, die nicht in den durch die Rechtsvorschriften bestimmten Fristen geltend gemacht wurden, oder von Reisenden erhobene Ansprüche, die in Wirklichkeit keinen Schadenersatzanspruch haben.
 

Vom EVZ für die Tschechische Republik gelöste Fälle

Im Jahr 2006 hat das EVZ für die Tschechische Republik insgesamt 44 (2005 - 21) Anträge auf Information und Beschwerden auf dem Gebiet der Rechte von Reisenden im Flugverkehr erhalten. Die Beschwerden betrafen in 37 % der Fälle (2005 - 50 %) Gepäck (Verlust, Beschädigung und Verspätung), in 26 % der Fälle (2005 - 17 %) die Stornierung von Flügen und in 21 % der Fälle (2005 - 28 %) die Verspätung von Flügen. Beschwerden über den Flugverkehr haben sich im Jahr 2006 mit 13 % (2005 - 10 %) an der Gesamtanzahl an Beschwerden beteiligt, die das tschechische EVZ erhalten hat. Im ersten Halbjahr 2007 wurden insgesamt bereits 32 Fälle auf diesem Gebiet gelöst.


Ergebnisse der Studie

DerBericht bietet eine Reihe von Schlüssen im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz sowohl auf dem Gebiet der Verspätung oder Stornierung von Flügen, als auch auf dem Gebiet der Beschädigung, des Verlusts oder der Verspätung von Gepäck. Er schlägt 34 Empfehlungen vor, einschließlich Änderungen der europäischen Legislative, Lösungsformen von Streitigkeiten, und Empfehlungen zur Verbesserung der Kundendienste der Luftfahrtunternehmen.

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