Elektronischer Geschäftsverkehr und "Trustmarks"
Information des EVZ.
Hinsichtlich der allgemeinen Definition der „Trustmark“ als Instrument der Selbstregulierung kann festgestellt werden, dass es sich um ein gewisses Zertifikat (Bescheinigung), Marke, Symbol usw. handelt, deren Nutzung mit der Einhaltung verbindlicher, von der „zertifizierenden Autorität“ bestimmter Regeln verbunden ist, zu deren Erfüllung sich der Händler freiwillig anmeldet. Die Verpflichtungen des Zertifikatsinhabers (Internethändlers) sollten günstigere Bedingungen als durch die Rechtsordnung garantiert enthalten, und zwar einschließlich des Angebots einer außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Die Einhaltung dieser Regeln wird von einer dritten unabhängigen Seite kontrolliert.

Ziel der Trustmark ist es, das Vertrauen der Käufer in den Internethändler zu erhöhen (sein Verhalten, das angebotene Erzeugnis oder Dienstleistung, die aufgrund des vom Zertifizierungsorgan ausgestellten Zertifikats als vertrauenswürdig gelten).

Die Verzeichnisse dieser zertifizierten Händler finden Sie in den in der Tschechischen Republik betriebenen „Trustmarks“:

Assoziation für e-commerce (APEK): www.apek.cz
Assoziation des Direktmarketings und Versandhandels (ADMAZ): www.admaz.cz

Verbraucherschutzverband (SOS): www.spotrebitele.info
 
In Europa sind z. B. diese Trustmarkschemen bekannt:

www.euro-label.com

www.trustedshops.de

www.confianzaonline

In Trustmarkangelegenheiten engagiert sich im Netzwerk der EVZ am meisten das dänische EVZ:

www.consumereurope.dk
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