Vorsicht vor gefälschten Erzeugnissen beim Kauf in Italien!
Die europäischen Märkte werden von gelungenen Plagiaten von Markenbekleidung, -schuhen, Modeaccessoires (Handtaschen, Brillen, Schuhe, Armbanduhren usw.), CD-s mit Musik und Software, Videos und DVD Trägern, Kosmetik und Parfümen überschwemmt.
 31.7.2006, Ing. Zdeněk Sváta

Ausländischen Touristen wurde eine Geldbuße von 10 000 EUR für den Kauf von Ware zweifelhaften Ursprungs verhängt
Der italienische Markt (und nicht nur er) ist Ziel einer Invasion von gefälschten Erzeugnissen mit solchen Eigenschaften und Bezeichnung, die mehr oder weniger mit den echten Erzeugnissen identisch sind, wie z. B. Kleidung und Modeaccessoires (Handtaschen, Brillen, Schuhe, Gürtel, Armbanduhren usw.), CD-s mit Musik und Software, Videos und DVD Trägern oder Kosmetik und Parfüme.

Die Plagiate werden in der Regel auf der Straße, an Stränden, in den Nähe von Einkaufszentren und Märkten, bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten usw. verkauft. Diese Erscheinung hat in den vergangenen zehn Jahren erheblich an Kraft gewonnen und im vergangenen Jahr eine wahre „Blütezeit“ erreicht.

Die Verbraucher wissen bei solchen Erzeugnissen oftmals, dass sie die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums, d.h. die Urheberrechte, verletzen, wobei sie sich für den Kauf gefälschter Erzeugnisse offensichtlich deshalb entscheiden, um Geld zu sparen.

Es ist allgemein bekannt, dass in Italien das Gesetz Nr. 35/2005 gilt, auch „Dekret über die Wettbewerbsfähigkeit“ genannt (das dann am 14. Mai 2005 als Gesetz Nr. 80/2005 verabschiedet wurde, in der Fassung der späteren Änderungen), das harte Strafen für den Hersteller und Verkäufer regelt (bei erhobener Beschuldigung einer Plagiierung, Annahme von gestohlener Ware oder Verkauf von Erzeugnissen mit gefälschten Marken). Das Gesetz hat aber auch eine starke Verantwortung der Verbraucher eingeführt, die sich dem Risiko aussetzen, dass sie der Annahme von gestohlener Ware beschuldet werden und ihnen eine Geldbuße von 500 – 10 000 EUR verhängt wird (fällig binnen 60 Tagen in Raten zu je 1 000 EUR).

Die Möglichkeit, Bürger zu belangen, die angeführte Erzeugnisse kaufen, regelt das Gesetz auch für den Fall eines gutgläubigen Handelns, da der Bürger die Pflicht hat, sich vom Ursprung des Erzeugnisses zu überzeugen. Dies ist eine Besonderheit der italienischen Rechtsordnung, auf die wir in anderen Ländern praktisch überhaupt nicht stoßen. Dieser Umstand stellt ausländische Touristen, die sich bei einem Italienbesuch unvorsichtig gefälschte Erzeugnisse kaufen, Bußgeldern aus, die die Touristen als rechtswidrig, übertrieben und unerwartet empfinden. Ein Tourist, der den rechtlichen Rahmen seines eigenen Landes kennt und annimmt, dass er auf ein ähnliches System stößt, ist häufig unangenehm überrascht, wenn ihm eine Geldbuße von 10 000 EUR verhängt wird.

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien, Bestandteil des Europäischen Netzwerks der Verbraucherzentren (ECC-Net Italy), hat eine Unmenge an Bitten um Informationen und Klärung von Kollegen aus weiteren europäischen Zentren erhalten, an die sich unglückliche Verbraucher gewendet haben. Es ist Tatsache, dass die italienische Rechtsordnung gegenüber den Verbrauchern besonders hart ist, und dass in den Fällen, mit denen wir bekannt gemacht wurden, die verhängten Bußgelder überwiegend die Höhe der Maximalsätze erreicht haben. Zugleich ist zu betonen, dass diese Maßnahmen abschreckenden Einfluss auf die Nachfrage hat, wodurch das Angebot und dadurch auch die illegale Produktion eingeschränkt wird.

Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt ausländischen Verbrauchern, denen ein Bußgeld verhängt wurde, Berufung zum Präfekten, d.h. dem Vertreter der staatlichen Verwaltung der Stadt einzulegen, in der dieses Bußgeld verhängt wurde, und eine Minderung des verhängten Bußgeldes zu beantragen. Dies kann so geschehen, dass Sie ihr Handeln im guten Glauben erläutern und sich auf die Unkenntnis des italienischen Rechts, Verständigungsschwierigkeiten beim Handel mit dem Verkäufer und auf die Unmöglichkeit berufen, den Ursprung des Erzeugnisses zu prüfen, bzw. ähnliche Gründe anführen. Dieser Vorgang ist zwar sehr zeitaufwendig, gibt aber Hoffnung, dass das Bußgeld herabgesetzt und in Ausnahmefällen, wo nachgewiesen werden kann, dass der Verbraucher in Wirklichkeit in seiner Absicht, das Erzeugnis auf ordentliche Weise zu kaufen, getäuscht wurde, sogar ganz erlassen wird. In verschiedenen größeren Städten muss der Präfekt wegen der hohen Zahl an offenen Berufungen nicht in der gesetzten Frist antworten (120 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die städtische Polizei vom Präfekten den Antrag erhält, die Akte vorzulegen). In einem solchen Fall kommt es zur Bestätigung der Berechtigtheit der Berufung, da das Prinzip der Zustimmung infolge Nichtleistung zur Anwendung gelangt, und wenn dem Geschädigten an seine Heimatanschrift ein Zahlungsbefehl zugesendet wird, kann dieser bei einem Schiedsrichter angefochten werden.

Vermeiden Sie den Kauf gefälschter Erzeugnisse neben dem Bußgeld auch aus nachstehenden Gründen:
  • ethische Gründe: es ist besser, den Schwarzmarkt und die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft (häufig werden sogar Kinder beschäftigt) nicht zu unterstützen;
  • gesundheitliche und Sicherheitsgründe: bei gefälschten Erzeugnissen existiert häufig keine zwingende Kontrolle des Herstellungsprozesses oder der Rohstoffe;
  • praktische Gründe, die mit der direkten Beweisführung verbunden sind: im Falle von Mängeln oder einer Beschädigung des Erzeugnisses besteht keine Garantie oder Haftung des Herstellers gegenüber dem Verbraucher;
  • Qualitätsgründe: das Qualitätsniveau ist in der Regel sehr gering, da die Herstellung häufig unter unwürdigen hygienischen Bedingungen und unter Nutzung zweitklassiger Rohstoffe erfolgt.

Beim Auslandsbesuchen
machen Sie sich stets mit den geltenden Handelsrechtsvorschriften bekannt.

Vertrauen Sie keinen Erzeugnissen mit äußerst geringem Preis, die zudem unter risikoreichen Umständen verkauft werden
(Straßenverkauf, Verkauf über das Internet).

Informationen für Touristen:

Das Europäische Verbraucherzentrum widmet Informationen und der Unterstützung von Vorbeugung höchste Anstrengungen. Ein belehrter und gut informierter Tourist ist geringeren Risiken ausgesetzt und in der Lage, Risikosituationen zu meistern. Das Zentrum veröffentlicht Broschüren, Infoblätter und weitere Materialien, die auch für Touristen nützlich sein können.

Im Zusammenhang mit diesen konkreten Problemen ist namentlich die interessante und lobenswerte Initiative der Polizei in Florenz hervorzuheben: sie gibt ein Infoblatt für Touristen in vier Sprache mit Informationen über die italienischen Rechtsvorschriften zu gefälschten Erzeugnissen heraus. Dieses Projekt ist Bestandteil des Programms zum Kampf gegen unerlaubte Geschäftspraktiken. Wir empfehlen, die Internetseite
http://www.comune.firenze.it/servizi_pubblici/polizia/Contraffazione.htm. zu besuchen
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