Timeshare

„Timesharing“ ist das Recht, eine Unterkunftseinrichtung über einen gewissen Zeitabschnitt im Laufe des Jahres für viele Jahre im Voraus zu nutzen (mindestens 3 Jahre).

Den Abschluss von Timesharingverträgen in der Tschechischen Republik regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in §§ 58 – 65. Ein Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Holiday Club ist kein Timesharingvertrag.

Timesharing ermöglicht sehr häufig einen Missbrauch der Unkenntnis und des Vertrauens der Verbraucher. Dem Verbraucher können dabei Verluste von Hunderttausenden entstehen.

 
Hinweis auf zweifelhafte Timesharegesellschaften in Portugal
Informationen des portugiesischen EVZ.
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Großer Erfolg des spanischen EVZ
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EU stärkt Urlauberrechte beim Timesharing und gegenüber Travel Discount Clubs
Die von der Europäischen Kommission auf dem Timeshare-Gebiet vorgeschlagenen neuen Regeln bieten den Verbrauchern besseren Schutz.
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