Die sehr hohen Roamingentgelte schädigen gegenwärtig mindestens 147 Millionen EU-Bürger (37 Millionen Touristen und 110 Millionen Firmenkunden). Die mobilen Telekommunikationszweige tragen zum Wachstum und zur Beschäftigung bei und zählen als solche zu den Prioritäten der Kommission. Daher war es wichtig, konkrete Schritte zu Gunsten der Verbraucher zu unternehmen.
Warum muss reguliert werden?
Die Entgelte für die Nutzung eines Mobiltelefons im Ausland sind durchschnittlich viermal höher als Gespräche im Heimatnetz, wobei ein solcher Unterschied nicht durch die Kosten der Netzbetreiber begründet werden kann. Von der Europäischen Kommission veröffentlichte Internetseiten, die Roamingentgelte in der EU vergleichen, haben auf überhöhte Entgelte hingewiesen, die bis zu 12 Euro für ein vierminütiges Gespräch erreichen. Die Mobilnetzbetreiber haben aber ihre Entgelte trotzdem nicht geändert.
Die nationalen Regulierungsbehörden fühlten sich machtlos, da Roaming angesichts seines grenzüberschreitenden Charakters außerhalb ihres Einflussgebiets liegt. Wiederholte Aufforderungen an die Netzbetreiber, die Roamingentgelte freiwillig zu senken, wurden nicht erhört, so dass die Kommission eine Regulierung vorgeschlagen hat.
Was sagen die Bürger?
Im September 2006 wurde eine Eurobarometer-Befragung durchgeführt, in der 24 565 Bürger aus der gesamten EU nach ihrer Meinung zu Roaming nach dem Sommerurlaub befragt wurden. Die für die gesamte EU repräsentative Befragung hat u.a. festgestellt, dass:
- 79 % der EU-Bürger ein Mobiltelefon besitzen und fast die Hälfte von ihnen im vergangenen Jahr ein anderes EU-Land besucht hat;
- 70 % der Befragten auf die Herabsetzung der Entgelte abstellende Schritte der EU unterstützt;
- viele Verbraucher im Ausland weniger als zu Hause telefonieren - 81 % von ihnen haben angeführt, dass Grund die höheren Roamingentgelte sind;
- 15 % der Befragten das Telefon im Ausland ausschaltet oder erst gar nicht mitnimmt.
- 59 % der Befragten im Ausland mehr telefonieren würden, wenn die Entgelte geringer wären.
Welche Schritte wurden unternommen?
Die Vorbereitungen begannen im Februar 2006 mit zwei Beratungsrunden, bei denen die teilnehmenden Subjekte die Möglichkeit hatte, Ihre Meinung darzulegen. Im Juli 2006 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft mit dem Ziel verabschiedet, die Roamingentgelte um bis zu 70 % zu senken. Das Europäische Parlament hat die Verordnung fast einstimmig als eine der Maßnahmen des Binnenmarktes am 23. Mai 2007 verabschiedet, und die Zustimmung der Mitgliedsstaaten folgte am 7. Juni. Die Verordnung regelt die maximale Höhe der Roamingentgelte sowohl zwischen Netzbetreibern (Großhandel), als auch für die Verbraucher (Kleinhandel), und zwar bereits ab diesem Sommer.
Wie senkt die EU-Roamingverordnung die Entgelte?
Auf die Großhandels- und Einzelhandelsentgelte werden sich Höchstbeträge beziehen (siehe Tabelle), die sicherstellen, dass die Entgelte gegenüber den Entgelten im Heimatnetz nicht unverhältnismäßig höher sein werden. In den Grenzen dieser Höchstbeträge bleibt dabei freier Raum für wirtschaftlichen Wettbewerb. In den Jahren 2008 und 2009 kommt es zu einer weiteren Senkung der angeführten Entgeltobergrenzen.
Die Roamingverordnung gewährleistet auch eine bessere Informiertheit der Kunden über die Entgelte. Die Mobilnetzbetreiber sind verpflichtet, den Kunden kostenlose personalisierte Informationen über die Roamingentgelte dann zuzusenden, wenn sie dies am dringendsten benötigen, d.h. durch Zusendung einer Textnachricht bei Grenzübertritt. Die Verbraucher können kostenlos Informationen über die Roamingentgelte entweder durch eine kurze Textnachricht oder telefonisch anfordern.
Die Verordnung regelt Entgeltobergrenzen nur für Sprachdienste, sie verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden jedoch dazu, die Entwicklung der Entgelte auch bei Kurznachrichten und Datenkommunikationsdiensten zu beobachten. Die Kommission fordert die Mobilnetzbetreiber auf, die hohen Entgelte für SMS und Datenkommunikationsdienste im Roaming freiwillig zu senken.
Was ist der „Eurotarif“?
Die Entgeltobergrenzen gelten für eingehende und ausgehende Gespräche im Ausland, und zwar auf Großhandels- und Einzelhandelsebene. Die früheren Erfahrungen mit diesem Markt haben gezeigt, dass sich angesichts seines schwierigen Charakters eine Senkung der Großhandelsentgelte nicht automatisch in der Höhe der Einzelhandelsentgelte niederschlägt. Aus diesem Grunde hat es die Kommission für notwendig erachtet, Obergrenzen für die Großhandels- und Einzelhandelsebene zu bestimmen. Alle Anbieter müssen Einzelhandelsentgelte (Eurotarif) anbieten, die die in dieser Tabelle angeführten Obergrenzen nicht übersteigen:
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Sommer 2007
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Sommer 2008
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Sommer 2009
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Höchstbetrag des Eurotarifs
für im Ausland ausgehende Anrufe |
49 Cent
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46 Cent
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43 Cent
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Höchstbetrag des Eurotarifs
für im Ausland eingehende Anrufe |
24 Cent
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22 Cent
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19 Cent
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Höchstbetrag des Großkunden-Entgelts (Vorleistungsentgelt)
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30 Cent
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28 Cent
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26 Cent
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Eurotarif pro Minute (ohne MwSt.)
Was muss der Verbraucher tun?
Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, die Roaming nutzenden Kunden über den „Eurotarif“ binnen eines Monats ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung zu informieren. Alle Kunden können dann einen neuen mit dem Eurotarif in Einklang stehenden Tarif oder jeden anderen Roamingtarif aus dem Angebot des Netzbetreibers wählen, wobei sie dem Netzbetreiber ihre Wahl binnen zwei Monaten mitzuteilen haben. Der gewählte Tarif wird dann spätestens binnen eines Monats aktiviert.
Kunden, die auf das Angebot des Betreibers nicht binnen zwei Monaten antworten, wird automatisch der Eurotarif aktiviert.
Kunden, die bereits spezielle Roamingtarife oder -pakete nutzen, und die nach Erhalt der Rekapitulation ihres aktuellen Tarifs dem Netzbetreiber keine andere Wahl mitteilen, behalten ihren aktuellen Tarif.
Zusammenfassung
Die EU-Roamingverordnung ist gerechter für die Verbraucher und die Netzbetreiber und ermöglicht Wettbewerb auch kleineren Netzbetreibern. Der europäische Binnenmarkt wird dank dieser Verordnung endlich ein wirklich einheitlicher Markt auch für Mobilnetzdienste.
Was ist Roaming?
Sie fragen sich, wie das geht, dass Ihr Telefon funktioniert, auch wenn Sie im Ausland sind?
Antwort: Wenn Sie telefonieren oder Gespräche im Ausland (im Urlaub oder auf Dienstreise) entgegennehmen, nutzen Sie Roaming. Sie telefonieren über das Netz eines „ausländischen Netzbetreibers“, da Ihr „Heimatnetzbetreiber“ im entsprechenden Land keine Dienstleistungen anbietet. Für diese Dienstleistung berechnet der ausländische Netzbetreiber Ihrem Heimatnetzbetreiber eine gewisse Gebühr. Diese Gebühr wird anschließend von Ihrem Heimatnetzbetreiber Ihnen berechnet – allerdings in einer anderen Höhe.
Den ausländischen Netzbetreiber können Sie selbst auswählen – es reicht, nur den richtigen Knopf auf Ihrem Mobiltelefon zu drücken!
Weitere Informationen:
Generaldirektion für die Informationsgesellschaft und Medien