4.8.2006, Mitteilung des EVZ
Die für den Verbraucherschutz zuständigen europäischen Behörden haben im Verlaufe des gesamten Jahres zahlreiche Beschwerden über verschiedene Urlaubsprodukte erreicht, die an beliebten Stränden der Costa del Sol, den balearischen und den kanarischen Inseln angeboten werden.
Holiday Clubs (Discount Holiday Clubs)
Diese Clubs bieten Nachlässe auf Unterkunft, Flugtickets, Autovermietung, für Kreuzfahrten usw. an, wenn Sie eine Einstiegsgebühr als Anzahlung und weitere regelmäßige Gebühren zahlen. Sollten Sie während Ihres Spanienaufenthaltes ein Kaufangebot für eine solche Mitgliedschaft in einem Holiday Club erhalten, sollten Sie sich im Klaren sein, dass:
- dieses Produkt nicht zu den Timeshare-Produkten zähltx) und durch spanisches Recht oder durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht ausdrücklich geregelt ist.
- hinsichtlich dieses Produkts Sie daher nicht durch die Rechtsvorschriften zum TIMESHARE geschützt sind.
- Sie keine Bedenkzeit haben, in der Sie den Vertrag widerrufen können.
- Sie keinen Anspruch auf Rückgabe der Mittel haben, zu deren Zahlungen Sie bei Vertragsunterzeichnung aufgefordert werden können.
Wie funktionieren Holiday Clubs (Discount Holiday Clubs)?
Die Kundengewinnung ist überwiegend Aufgabe von Handelsvertretern, die weder eine Firmenkleidung noch eine andere Identitätskennzeichnung haben.
Diese können Sie auf der Straße oder am Strand ansprechen und Ihnen eine Gewinnmöglichkeit anbieten (Rubbelgewinnkarte) und Sie eindringlich dazu auffordern, an einer gerade laufenden Werbepräsentation teilzunehmen.
Sobald Sie am Produkt Interesse bekunden, werden Sie aggressiven Verkaufspraktiken ausgesetzt, und Sie können dann die Veranstaltung nicht mehr so einfach verlassen, ohne das angebotene Produkt zu kaufen.
An die europäischen Verbraucherschutzbehörden gerichtete Beschwerden verweisen auf diese Sachverhalte:
Faktische Nichtexistenz einer vertraglichen Verankerung der Vorteile; Unmöglichkeit der Nutzung dieser Vorteile im Rahmen der angebotenen Bedingungen. Unmöglichkeit, die Gesellschaft anschließend zu kontaktierten, um den Vertrag zu widerrufen oder die Rückgabe der gezahlten Einstiegsgebühr zu erreichen.
Verkauf des Timeshare
Wenn Sie bereits Eigentümer von Timeshare sind und Ihren Wochenaufenthalt verkaufen wollen oder Sie diese Möglichkeit in Betracht gezogen haben, berücksichtigen Sie, bitte, nachstehende Empfehlungen:
- seien Sie vorsichtig und geben Sie auf Verkäufer Acht, die:
bei Ihnen zu Hause anrufen und Ihnen mitteilen, dass sie Ihre Telefonnummer von einer Gesellschaft in Ihrem Urlaubsort oder von einer anderen offiziellen Organisation erhalten haben.
Sie werden Ihnen versichern, dass ein Kunde existiert, der am Kauf Ihres Wochenaufenthalts interessiert ist.
Sie werden Ihnen versprechen, dass sie Ihren Wochenaufenthalt zu einem sehr hohen Preis verkaufen können.
Sie werden Sie um Leistung einer Anzahlung bitten und dies damit begründen, dass sie diese zur Zahlung von Anzeigekosten oder Verwaltungsgebühren benötigen.
- Sie sollten sich dieser Tatsachen bewusst sein:
Gesellschaften, die Urlaubsorte zur Timesharenutzung besitzen oder verwalten, oder eine andere offizielle Organisation geben niemals personenbezogene Daten heraus, da dies rechtswidrig ist.
Timeshare ist ein für den Tourismus bestimmtes Produkt: es ist keine Investition in eine Immobilie, die ihren Marktwert erhöhen könnte, und es ist wahrscheinlich, dass Sie Ihren Wochenaufenthalt nicht zu einem höheren Preis als dem Anschaffungspreis verkaufen können.
WIR EMPFEHLEN IHNEN DIESES VORGEHEN:
Unterzeichnen Sie kein Dokument vor Ort.
Leisten Sie keine Anzahlungen für jegliche Zwecke.
Mit Fragen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich an nachstehende Organisation, die Sie berät:
Europäische Verbraucherzentrum in Spanien
(European Consumer Centre in Spain)
Príncipe de Vergara, 54
28006 Madrid
Web: http://cec.consumo-inc.es
E-Mail: cec@consumo-inc.es
Tel.: + 34 91 822 45 55
Sollten Sie konkrete Informationen über Timeshare benötigen, können Sie die ORGANISATION FÜR TIMESHARE IN EUROPA (ORGANISATION FOR TIMESHARE IN EUROPE) kontaktieren.
Anmerkung:
x) Timeshare ist das Recht, eine Unterkunftseinrichtung über einen gewissen Zeitabschnitt im Laufe des Jahres für viele Jahre im Voraus zu nutzen (mindestens 3 Jahre).