Holiday Clubs - Empfehlung
Achten Sie auf Ihr Geld! Die aufgedeckte Zahl von Betrugsopfern geht in der Tschechischen Republik in die Hunderte!
23.10.2007, Mitteilung des EVZ

Lassen Sie sich nicht vom lockenden „einzigartigen und exklusiven Angebot täuschen, das sich nicht mehr wiederholen wird“. Mit anderen Worten, kaufen Sie keine Mitgliedschaft in Holiday Clubs direkt auf einer Präsentation, auf der Ihnen fantastische Bedingungen angeboten werden. Prüfen Sie vorher, wer Ihr Vertragspartner ist, ob diese Gesellschaft tatsächlich vertrauenswürdig ist (im Internet, bei einem Anwalt oder bei einer Verbraucherorganisation), prüfen Sie genau, wem Sie ihr Geld geben. Wir haben es mit einer großen Menge von insbesondere älteren Menschen zu tun, die eine Mitgliedschaft in einem Holiday Club bei einem Vermittler kaufen, der sich später zu keiner Haftung bekennt. Die Verbraucher sehen ihr Geld nie wieder, können sich aber auch nicht auf einen Urlaub am Meer freuen.

Leider handelt es sich um ein Problem der gesamten Europäischen Union. Häufig lassen sich insbesondere Senioren auf Präsentationen vom verlockenden  Angebot eines exklusiven Clubs täuschen und schließen einen für sie absolut unvorteilhaften Vertrag ab. Der Preis, den sie für die Mitgliedschaft im Club bezahlen, bewegt sich von 20.000 CZK bis 600.000 CZK. In einigen Fällen verlieren sie so alle Ersparnisse oder alles, was sie in Restitutionen zurückerhalten haben. Die Verträge sind zudem in allen uns bekannten Fällen absolut unfair und die getäuschten Verbraucher sehr unglücklich!


Wie können riskante und häufig betrügerische Verträge erkannt werden?

All diese Verträge werden auf Präsentationen geschlossen! Einfachster Schritte ist, nicht zu solchen Präsentationen hinzugehen. Der Vertrag zwischen dem sog. Holiday Clubs und den Verbrauchern kann entweder beim Aufenthalt der Verbraucher am Urlaubsort, am Häufigsten auf Lanzarote oder Teneriffa, oder auch bei uns zu Hause abgeschlossen werden. Die Verbraucher nehmen an einer von einem Vermittler (der keine Vertragspartei ist) organisierten Präsentation teil, bei denen Ihnen die Mitgliedschaft in einem Club angeboten wurde, am Häufigsten im Atlantic View Discovery Club oder nur Atlantic View Club.

Der eigentliche Vertrag ist, leider, nur ein vertrauensvolles, grafisch bearbeitetes Formular, und in ihm heißt es im Grunde nur, dass „der Antragsteller die mehrmonatige (oder mehrjährige) Mitgliedschaft im Club wünscht“. Sie kaufen also nur die Mitgliedschaft in einem Club, nichts mehr!!! Weiter werden hier die Dauer der Mitgliedschaft, der Code des Apartments, die Anzahl der Wochen, die der Antragsteller jährlich am Urlaubsort zubringen kann, das Verzeichnis der Urlaubsorte sowie der Preis für die Mitgliedschaft angeführt.

In der Mehrzahl der Fälle wird im Vertrag nicht angeführt, in welchem Urlaubsort der Verbraucher seinen Urlaub verbringen kann, was die Clubs missbrauchen, wenn z. B. technische Probleme am Urlaubsort auftreten und Sie ihnen nicht nachweisen, dass Sie beim Abschluss einen konkreten Urlaubsort gemeint haben.

Im Gegenteil, um welchen Urlaubsort es geht, wissen die Clubs sehr gut, wenn der Platz im Apartment bereits besetzt ist und der Verbraucher daher keine Möglichkeit hat, sein Recht auszuüben. Für einen solchen Fall ist im Vertrag für den Club keine Sanktion angeführt. Es wird sogar nicht einmal die Pflicht des Clubs angeführt, seinen Verpflichtungen nachzukommen, d.h. dem Verbraucher zu ermöglichen, die Wochen, auf die er Anspruch hat, am Meer zu verbringen. Ist das Reservierungssystem überfüllt und kann der Verbraucher sein Recht auf mehrwöchigen Urlaub am Urlaubsort bereits nicht mehr ausüben, hat der Verbraucher auch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags und ist weiter verpflichtet, die Erhaltungsgebühren zu zahlen, die häufig auch mehr als zehntausend Kronen jährlich betragen.

Die Mitgliedschaft im Club ist zudem für die Mehrzahl der Verbraucher finanziell nachteilig. Im Vertrag wird teils angeführt, dass sich der Verbraucher durch seine Unterschrift zur Leistung gemäß Satzung des Clubs verpflichtet, die jedoch beim Vertragsabschluss nicht zur Verfügung gestanden hat.

Typisch ist, dass der Vertrag nicht mit der Gesellschaft abgeschlossen wird, die die Mitgliedschaft im Club präsentiert, sondern mit einer Gesellschaft, deren Sitz gemäß Handelsregister auf den Britischen Jungferninseln oder auf Isle of Man oder in einem anderen exotischen Land liegt. Die Britischen Jungferninseln sind nicht Mitglied der Europäischen Union und hier gilt kein Verbraucherschutz, den wir aus dem tschechischen Recht und dem kontinentalen Recht überhaupt kennen. Gleiches gilt auch bei Verträgen, wo andere Vertragspartei gegenüber dem Verbraucher eine Gesellschaft von der Insel Man (Isle of Man) ist. Jeder betrogene Kunde wird es sich zweimal überlegen, ob er tausende Kilometer weit weg prozessieren wird! Sein Geld wird er ganz gewiss verlieren.

Allein die Tatsache, dass die andere Vertragspartei aus einem Gebiet außerhalb der Europäischen Union stammt, sollte den Verbraucher warnen.

Es ist festzustellen, dass unter normalen Umständen die Verbraucher einen solchen Vertrag scheinbar nicht unterzeichnen würden, sie werden von professionellen Verkäufern jedoch derart manipuliert, dass sie größtenteils den Vertrag erst gar nicht durchlesen und absolut blind allem vertrauen, was ihnen auf der Präsentation vorlegt wird. Das Personal ist zudem ausgezeichnet geschult und es gibt sogar Fälle, wo Schauspieler auftreten.

Die Benommenheit durch das exklusive Angebot nutzen die Gesellschaft derart aus, dass sie ihr Opfer überhaupt nicht aus den Augen lassen und von der Präsentation mit den getäuschten Verbrauchern zu ihnen nach Hause, auf die Bank oder zu Geldautomaten fahren, wo sie von ihnen direkt das Geld annehmen. Die Mehrheit der getäuschten Verbraucher kommt erst am Abend zu Hause wieder zu sich und versucht dann häufig, am nachfolgenden Tag den Vertrag im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu widerrufen. Vergeblich.

Den Worten der getäuschten Verbraucher zufolge ist die Vermittlergesellschaft am Ort ihres Sitzes nur schwer zu erreichen. Schreiben an Clubs kommen als nicht zustellbar zurück, und die Verbraucher sehen ihr Geld nicht mehr wieder. Und wenn sie andere Verbraucher auf von den gleichen Leuten veranstalteten Präsentationen warnen wollen, werden Sie vom Aufsichtsdienst weggeführt.


DER RATSCHLAG LAUTET DAHER: NICHTS VOR ORT UNTERZEICHNEN!

Eine seriöse Gesellschaft wird mit Ihnen den Vertrag auch nach der Präsentation im Sitz der Gesellschaft oder per Schreiben im Fernabsatz abschließen. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, ist etwas faul. Wenn zudem das Angebot so toll ist, wie dies auf der Präsentation behauptet wird, würde eine einfache Werbung ausreichen. Und glauben Sie nicht, dass das Angebot nur exklusiv ist und es einzig und direkt Ihnen unterbreitet wurde. Den Veranstaltern und Clubs geht es nur um den Gewinn!

Wenn Ihnen auf den Präsentationen versprochen wird, dass die Mitgliedschaft im Club eine gute Investition ist und sie diese jederzeit verkaufen können, schenken Sie dem kein Vertrauen, bislang wurde unsererseits kein erfolgreicher Verkauf verzeichnet.



Copyright 2010 Česká obchodní inspekce
Stránky navštívilo již {visit_rate value='visitors'} uživatelů