Auch nicht der Einkauf von Nagel ist ohne Risiko?
(Hradec Králové, 12. August 2011) Sind sie Geschick und gerne reparieren sie Möbel, setzen ein Regel zusammen, sägen Holz oder streichen den Zaun? Auch beim Einkauf von kleinem Eisenbedarf oder Hobbywerkzeug für Bastler können sie auf Schlendrian und Unehrlichkeit stoßen. Mangelnde Nutzungshinweise in Tschechischer Sprache, nichtüberprüfte Messgeräte für Überwiegen des gekauften Eisenbedarfs oder mangelnde Preise waren die häufigsten Pflichtenverletzungen bei den Kontrollen der Tschechischen Handelsinspektion in den Regionen Hradec Králové und Pardubice.
Auf die Distributoren und Verkäufer von Eisenbedarf und Werkzeug für Bastler haben sich im Juni und Juli die Inspektoren in den Regionen Hradec Králové und Pardubice gerichtet. Ziel der Kontrollen war Feststellung der Bedingungen von Verkauf von Eisenbedarf und Hobbywerkzeug. In 5 von13 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt.

In 2 Fällen wurde Ware nicht mit Preisen bezeichnet und die Informationen über den Preis wurden durch keine andere geeignete Weise freigelegt. Bei einem Verkäufer wurde falsche Berechnung des Kontrolleinkaufes festgestellt – Unterschied in dem Preis zu Ungunsten des Verbrauchers bei zwei Produkten war insgesamt 28 CZK. Zwei Verkäufer haben amtlich nichtüberprüfte Messgeräte benutzt.

Nichtgewährleistung der Informationen über die Eigenschaften der verkauften Produkte, über Art der Benutzung und über Gefahr, das aus deren falschen Nutzung und Nichtgewährleistung dieser Informationen in Tschechischer Sprache folgt, haben Inspektoren in drei Fällen festgestellt.

Bei der Kontrolle der angebotenen Maschineneinrichtungen nach dem Gesetz über die technischen Anforderungen auf die Produkte (Gesetz Nr. 22/1997 der Slg.) hat bei zwei Distributoren Anschaffungsbeleg über die verkaufte Ware gefehlt und die vorgelegte Belege haben nicht die EG Einklangserklärung beinhaltet. Bei einem Verkäufer hat das Produkt in dem beigelegten Manual dem im Verkauf angebotenen Produkt nicht entsprochen, Nutzungshinweise in Tschechischer Sprache haben gefehlt, bei anderem Produkt die Übersetzung entsprach nicht dem originalen Nutzungshinweis.

Bei 2 Verkäufern verläuft die Enduntersuchung und nachstehend wird das Verwaltungsverfahren über Auferlegung der Sanktion aufgenommen. Weiteren 3 Firmen wurden Sanktionsmaßnahmen in Form von Geldstrafe vor Ort auferlegt und Nutzungsverbot von Waage wurde 2 kontrollierten Subjekten auferlegt.
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