Beobachtung und Monitoring der Treibstoffqualität auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nach der Bestimmung §7 Abs. 2 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 311/2006 der Rechtssammlung und der Bekanntmachung Nr. 133/2010 der Rechtssammlung.
Bezug von Proben von Treibstoffe (Benzin, Dieseltreibstoff, Mischtreibstoff, Biotreibstoff, LPG, CNG und Ethanol E85) und Kontrolle von deren Qualität. Kontrolliert wurde die Einhaltung von Bestimmung §3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 311/2006 der Rechtssammlung, über Treibstoffe.
Aus der Gesamtzahl von 134 im Monat Januar 2011 gezogenen Proben haben 6 Proben der Qualitätsforderungen nicht entsprochen, d.h. 4,5%.
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Zeitraum
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Nichtentsprechende Proben in %
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Benzin
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Dieseltreibstoff
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Mischtreibstoff*
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FAME*
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LPG
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CNG*
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Ethanol* E85
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Total
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Januar 2008
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2,0
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8,5
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nicht gezogen
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nicht gezogen
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0
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nicht gezogen
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nicht gezogen
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5,1
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Januar
2009
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0
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4,9
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0
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nicht gezogen
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0
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nicht gezogen
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nicht gezogen
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2,5
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Januar 2010
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0
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8,0
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nicht gezogen
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nicht gezogen
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0
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nicht gezogen
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nicht gezogen
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4,0
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Januar 2011
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0
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5,1
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0
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66,7
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0
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0
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33,3
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4,5
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In dem Monat Januar wurden Mängel bei Proben von Dieseltreibstoff, Ethanol E85 und Fettsäuremethylester (FAME) festgestellt.
Aus den 59 kontrollierten Proben von Dieseltreibstoff haben insgesamt 3 Proben nicht entsprochen (5,1%). Bei 2 Proben (3,4%) wurde Abweichung im Flammpunkt festgestellt. Bei 1 Probe (1,7%) wurde Mangel im Schwefelanteil festgestellt.
Aus 3 gezogenen Proben von Fettsäuremethylester (FAME) haben den Anforderungen der gehörigen Qualitätsnorm 2 Proben (66,7%) nicht entsprochen, bei denen Mängel im Flammpunkt festgestellt wurden.
Eine Probe von Ethanol E85 (33,3%) von 3 gezogenen hat nicht der Anforderung des Qualitätsanzeigers Dampfdruck nicht entsprochen
Die Ergebnisse der Kontrolle sind nach der Art des Treibstoffes inklusiv festgestellten nicht entsprechenden Kriterien im Anhang Nr. 1 aufgeführt. Der Anhang Nr. 2 beinhaltet auch die Werte der nicht entsprechenden Qualitätsanzeiger und in dem Anhang Nr. 3 ist Übersicht von nicht entsprechenden Proben mit Datum der Probenentnahme, Nummer der Probe und Bezeichnung der nicht entsprechenden Qualitätsanzeiger.
In dem Monat Januar wurde keine Überschreitung des erlaubten Limits von Inhalt von Biobestandteilen in Treibstoffe festgestellt.
Die Analysen von gezogenen Mustern haben Abweichungen von Qualitätsnormen bei 3 Mustern von Dieseltreibstoff, bei 2 Proben von Fettsäuremethylester und 1 Probe von Ethanol E 85. Im Januar waren 4,5% Proben nicht entsprechend.
Den Anforderungen der gehörigen Qualitätsnorm haben 48 gezogenen Proben von Benzin, 4 gezogenen Proben von Mischtreibstoff SMN 30, 15 Proben von LPG und 2 Proben von gedruckten Erdgas (CNG) entsprochen.