Bericht über die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes

(Prag, 23. August 2010) In den Monaten April und Juni 2010 hat die Tschechische Handelsinspektion Kontrollen über die Einhaltung des Verpackungsgesetzes durchgeführt. Die Kontrollaktion wurde von den Arbeitern aller Handelsinspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion (weiter nur THI) auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführt.

Kontrollen wurden bei den Verkäufern von gleichen Getränken durchgeführt, d.h. in Geschäftsketten und weiteren Betrieben mit entsprechendem Sortiment und bei Personen, die Verpackungen auf den Markt bringen (Hersteller und Importeure der Verpackungen).

Insgesamt wurden 435 Betriebe überprüft. Bei den Personen, die auf den Markt oder in den Umlauf Artikel in Mehrweg- Pfandverpackungen bringen (Verkäufer) wurden 429 (98,6%) Kontrollen über die Pflichteneinhaltung beim Verkauf von Getränke in Mehrweg- Pfandverpackungen durchgeführt und 6 (1,4%) Kontrollen wurden bei den Personen durchgeführt, die die Verpackungen auf den Markt bringen.

 

Was das Verpackungsgesetz angeht, Mängel wurden in 17 kontrollierten Betrieben festgestellt, d.h. 3,9% aus der Gesamtanzahl der kontrollierten Betriebe. Es handelte sich um Verstoß gegen die Pflicht, nach der die Verkäufer beim Verkauf von Getränke in Einwegverpackungen in Betrieben mit Verkaufsfläche größer/gleich 200 m2 gleiche Getränke auch in Mehrweg- Pfandverpackungen zu verkaufen verpflichtet sind.

 

Kontrolle über die Pflichteneinhaltung bei den Herstellern und Importeure wurde insgesamt in 6 Betrieben durchgeführt, d.h. 1,4%. Bei 2 Herstellern und 2 Importeure wurde kein Gesetzverstoß festgestellt.  Bei den restlichen 2 Subjekten verläuft noch die Untersuchung. Aus diesen Kontrollen wurden 4 Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Tschechischen Umweltinspektion durchgeführt (3 bei einem Hersteller und 1 bei einem Importeur).

 

Im Rahmen der Kontrollen über Pflichteneinhaltung nach dem Verpackungsgesetz wurden bei 125 (d.h. 28,7%) kontrollierten Subjekte weitere Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetz festgestellt. Am häufigsten kam es zum Gesetzverstoß, indem der Verkäufer den Verbraucher im Moment der Kontrolle über die Geldauszahlung für den Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen nicht informiert hat und bei den in den Mehrweg- Pfandverpackung verkauften Getränke die Information über den Preis der Pfandverpackung nicht angegeben hat.

 

Im Laufe des II. Quartals wurden Verstöße gegen Verpackungsgesetz bei Verkäufern und Herstellern und gegen Pflichten bei dem Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen nach dem Verbraucherschutzgesetz festgestellt. Die festgestellten Mängel wurden zur Unterlage für das Verwaltungsverfahren. Im weiteren wurden in 39 Fällen Geldstrafen vor Ort in Höhe von 48 000,- CZK aufgelegt.
Copyright 2010 Česká obchodní inspekce
Stránky navštívilo již {visit_rate value='visitors'} uživatelů