Bei der Kontrolle der auf 43 Sommerbiergärten der Restauranteinrichtungen gewährleisteten Dienstleistungen haben die Inspektoren Verletzungen der Pflichten in 11 davon festgestellt. Die häufigste Verletzung war die Nichteinhaltung des deklarierten Gewichts, u. zw. in 5 Fällen, in 3 Fällen wurde den Inspektoren ein niedrigerer Preis als der tatsächliche mitgeteilt, und in zwei Fällen wurde ihnen die Kontrollkonsumation falsch berechnet. In einem Fall wurde nach Antrag des Verbrauchers der Einkaufsbeleg mit allen Gehörigkeiten nicht herausgegeben.
Maßnahmen:
Maßnahmen:
Für 4 Stücke von amtlich nicht überprüften Messgeräten haben die Inspektoren Nutzungsverbot bis zur Zeit der Wiedergutmachung erlassen. Für die festgestellten Mängel wurden vor Ort 3 Geldstrafen in Gesamthöhe 2 000 CZK auferlegt und 8 andere kontrollierte Subjekte warten auf Verwaltungsverfahren.