Internet - Dienstleister

(Prag, 29. April 2010) Seit dem vorigen Jahr führt die Tschechische Handelsinspektion kontinuierliche Kontrollen der Dienstleister der Internet-Konnektivität durch. Die Dienstleistungen in dem Bereich von Internetanschluss ist ein relativ junger Unternehmensbereich, dessen Bedingungen vor allem von dem Gesetz über die elektronischen Kommunikationen und über Änderungen einiger zusammenhängenden Gesetze geregelt, über die die Aufsichtskompetenz das Telekommunikationsamt hat.

In Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationsamt durchführt die Tschechische Handelsinspektion bei den Dienstleistern Kontrollen, die sich auf die Einhaltung von mit dem Informieren des Kunde über die Preise für die gewährleistete Dienste, für die Einführung der Dienste in den Ort von Einnahme und über andere wichtige Informationen verbundenen und aus den Anforderungen des Gesetzes über elektronische Kommunikation folgenden Pflichten richteten.

Der häufigste Gesetzverstoß ist die Angabe der Preise für die geleisteten Dienste ohne MwSt., im weiteren Nichtveröffentlichung der mit den Verbrauchern verschlossenen Verträge in Form von Freilegung im Internet und nicht zu letzt Nichtbekanntmachung der Möglichkeiten des Vorbringens der Dienste und der Reklamation der Preisberechnungen für die geleisteten Dienste.

Werden die Mängel in dem Bereich der Verbraucherrechte festgestellt, führen die Schritte der Tschechischen Handelsinspektion zu den Maßnahmen zur Wiedergutmachung. Nachstehende Maßnahmen betreffend die Unternehmenssubjekte sind dann durch mehrfache Kontrollen für die Sicherung der dauerhaften problemlosen Beziehung mit den Verbrauchern überprüft.

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