Internet - Geschäft
(Prag, 5. Februar 2010) In dem Monat Januar 2010 führte die Tschechische Handelsinspektion Kontrolle der Internet-Geschäfte durch. Kontrollen wurden vor allem auf die Einhaltung der Pflichten gerichtet, die Kunden über ihr Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und über andere wichtige Informationen zu erkundigen.

Von den einzelnen Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion wurden insgesamt 44 Kontrollen durchgeführt. Mängel wurden in 25 Fällen festgestellt, d.h. in 56,8 %. Seitens der Betreiber von Internet-Geschäften werden Pflichten nicht eingehalten, die mit dem Informieren von Kunden verbundenen sind: im besonderen über das Recht von Kaufvertrag zurückzutreten und über die mit der Verantwortung für Defekte verbundenen Rechte. Im weiteren gab es zu den versandten Artikeln keine Einleitung in tschechischer Sprache. Bei der Lösung von Verbraucher Anlässe wurden Terminverzögerungen bei Reklamationserledigung festgestellt. Immer häufiger sind auch Fälle von mangelnden Informationen über den Betreiber vom Internet-Geschäft.

In allen Fällen, in denen Verstoß festgestellt wurde, wird mit den kontrollierten Personen Verwaltungsverfahren eingeleitet.

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