Internetgeschäft - Februar 2010

(Prag, 23. März 2010) Im Monat Februar 2010 führte die Tschechische Handelsinspektion Kontrolle der Internet-Geschäfte durch. Kontrollen wurden vor allem auf die Einhaltung der Pflichten gerichtet, die Kunden über ihr Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und über andere wichtige Informationen zu erkundigen.

Von allen Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion wurden insgesamt 57 Kontrollen durchgeführt. Mängel wurden in 44 Fällen festgestellt, d.h. 77,2%. (Seit dem Jahrbeginn wurden 101 Subjekte kontrolliert, die sich mit dem Verkauf der Waren über das Internet beschäftigen; Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetz wurden in 69 Fällen festgestellt, d.h. 68,3%.).

Der häufigste Verstoß war Nichtgewährung von Informationen dem Verbraucher im besonderen über sein Recht von Kaufvertrag zurückzutreten und über die mit der Verantwortung für Defekte verbundenen Rechte. Im weiteren gab es zu den versandten Artikeln keine Einleitung in tschechischer Sprache und es wurden auch Fälle von Terminverzögerungen bei Reklamationserledigung festgestellt. Immer häufiger sind auch mangelnde Informationen über den Betreiber des Internetgeschäfts. Es erschienen auch Fälle von Angabe von Preise exkl. MwSt. und die deklarierten Ermäßigungen von einzelnen Waren nicht der Realität entsprachen.

Mit dem Ziel die Einhaltung der deklarierten Geschäftsbedingungen zu überprüfen wurde bei ausgewählten E-Shops Ware bestellt, nach deren Lieferung wird ganze Zusendung kontrolliert aus der Sicht der Vollständigkeit inkl. gewährten Informationen und danach wird die Zusendung zurückgegeben, um überprüfen zu können, ob die gesetzlichen Bedingungen für Warenrückgabe innerhalb der 14 Tage-Frist eingefüllt werden.

In 1 Fall wurden Schuhe mit Qualitätsmängel eingeliefert, auf die der Unternehmer nicht im Voraus hingewiesen hat. Konkret handelte sich um Flecke auf einem Halbpaar von Textilschuhe, zusammengezogenes Nähen faltete die Innenseite der Schuhe und es wurde sog. Unpaar eingeliefert, d.h. jeder Schuh hatte eine andere Größe. Das gelieferte Paar wurde nicht mit der Materialfügung der Hauptteile bezeichnet.

Für festgestellte Mängel wurden im Monat Februar 12 Geldbuße im Gesamtwert 19 000 CZK aufgelegt und 30 Fälle werden im Verwaltungsverfahren behandelt. Zwei Feststellungen werden weiter untersucht.

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