Kontrolle der Juwelierläden im Zentrum von Prag

(Prag, 15. Dezember 20101) Das Tschechische Handelsinspektorat Mittelböhmen und Hauptstadt Prag hat im Zentrum von Prag manche Juwelierläden kontrolliert, die Verkauf von Schmuck mit Böhmischem Granat anbieten. Das Ziel der Kontrolle war zu überprüfen, mit welcher Art, vor allem wie fachlich und sorgfältig die Verbraucher über die Eigenschaften der verkauften Produkten informiert werden und ob bei dem Angebot der Geschmeide unlautere Geschäftspraktiken benutzt werden. Richtige Informationen sind für die Verbraucher sehr wichtig, weil sie die Einkaufsentscheidung grundsätzlich beeinflussen können.

Die Inspektoren haben überprüft, ob die Käufer richtig über das Charakter und die Herkunft der Steine informiert werden und ob ihnen als Böhmische Granate (Chrompyrope) andere mit Aussehen ähnliche Steine angeboten werden. In 6 im Voraus gewählten Betrieben, die vor allem von Touristen besucht werden, wurde die Kontrolle in einer Zeit in Angriff genommen und es wurden dabei insgesamt 3 Proben von Schmuck gezogen, die mit Steinen eingesetzt wurden, von denen die Inspektoren mündlich vergewissern wurden, dass es sich um Böhmische Granate handelt. Die angebliche Echtheit wurde bei 2 von denen sogar mit Zertifikat belegt.

Das Ergebnis der nachstehenden fachlichen Laborbeurteilung hat bewiesen, dass es bei allen 3 gezogenen Produkten um Geschmeide handelte, die nicht mit den Böhmischen Granaten eingesetzt wurden. Die gezogenen Ohrringe hatten in der Mitte Zirkon mit Granaten ringsherum, nicht aber mit Böhmischen Granaten. Im Fall von Anhänger handelte es sich zwar um Granate aber nicht um Böhmische. Gleicher Fall war auch das letzte beurteilte Produkt – Ring.

Aufgrund der Ergebnisse der fachlichen Beurteilung der gezogenen Produkte wird mit den Verkäufern Verwaltungsverfahren aufgenommen u. zw. für Durchbrechung der Verbots von unlauteren Geschäftspraktiken, die bei einem Verkäufer im Laufe diese Jahres wiederholt ist. Dem Ausmaß des Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetz wird auch die eventuell auferlegte Sanktion entsprechen.

Die THI Inspektoren haben dadurch mehrfach festgestellt, dass manche Verkäufer in den touristischen Gebieten von Prag unrichtig und nicht fachgemäß über die Eigenschaften der verkauften Edelsteine informieren, wodurch sie Durchbrechung von Verbot von Nutzung unlauterer Geschäftspraktiken begehen.

Die THI weist darum die Verbraucher darauf hin, dass sie bei dem Einkauf von Geschmeide im Voraus möglichst viele Informationen über Qualität und Herkunft der benutzen Edelsteine verlangen und im Fall von Zweifel einen anderen Verkäufer aufsuchen.

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