Landesweite Kontrollaktion - Bahnhöfe

(Prag, 3. November 2010) Am 27. Oktober 2010 hat die Tschechische Handelsinspektion eine außerordentliche landesweite Kontrollaktion durchgeführt. Die Kontrollen richteten sich auf das Niveau der Dienstleistungen und Produktenverkauf in Verkehrsspitze in den Betrieben in den Bahnhofgeländen.

Das Ziel der Kontrollen war zu überprüfen, ob es zu Verstößen gegen gültige Legislativ bei dem Produktenverkauf und Dienstleistungen kommt. Im Rahmen der außerordentlichen Republikkontrollaktion wurden am 27. Oktober 2010, wenn erhöhte Reiseverkehr vor dem Staatsfeiertag erwartet wurde, insgesamt 95 Kontrollen durchgeführt. Objekte der Kontrolle waren Trafiken, Kolonialware, Restaurants, Imbissstände, Friseurläden u ä. Verstöße gegen Rechtsvorschriften wurden in insgesamt 32 Fällen, was 33,7% bildet.

 

Zu den häufigsten Verstößen gegen Rechtsvorschriften zählte Nichteinhaltung der deklarierten Maß oder Gewicht der gereichten Portionen von Getränke oder Gerichte, Überteuerung des Kontrolleinkaufs (in 1 Fall um 11,- CZK und im anderen Fall um 50,- CZK), die verkauften Produkte waren nicht mit vorgeschriebenen Angaben bezeichnet, nicht informieren des Verbrauchers über den Preis der Produkte im Verkaufsangebot im Einklang mit Preisvorschriften, 1 Verkäufer hat für das verkaufte Produkt nicht die 24 monatliche Garantie gewährleistet, 1 Verkäufer hat den Verbraucher nicht über den Betrag für den Aufkauf von Mehrweg- Pfandverpackungen informiert. Zu weiteren Verstößen zählte Nichterstellung (nach Anfrage des Verbrauchers) des Einkaufsbelegs mit allen bestimmten Gehörigkeiten, Nutzung eines amtlich nicht überprüften  Messgeräts, Verkauf von Stückzigarette aus einer eröffneten Einheitsverpackung und Angebot von gefährliches Produkt aus dem Suchsystem RAPEX und zugleich Angebot von Produkt, der durch seine Vertauschbarkeit mit Lebensmittel gefährlich ist.

 

Für die festgestellten Mängel wurden insgesamt 17 Geldstrafen vor Ort in Gesamthöhe 17 500,- CZK auferlegt. In 16 Fällen werden die festgestellten Mängel zur Unterlage für Verwaltungsverfahren. Im weiteren wurde Verbot von Nutzung von 6 Stücke amtlich nicht überprüften Messgeräten erlassen, im weiteren wurde Verkaufsverbot von 203 Stücke von Produkte in Gesamtwert von 3 959,- CZK erlassen, die den speziellen Rechtsvorschriften nicht entsprechen.

 

„Im Hinblick zu der Ausmaß der festgestellten Mängel werden Kontrollen mit gleicher Richtung weiterhin operativ in den Plan der Kontrollaktionen eingereiht,“ sagte RNDr. Jana Příhodová, Zentraldirektorin der Tschechischen Handelsinspektion.

Copyright 2010 Česká obchodní inspekce
Stránky navštívilo již {visit_rate value='visitors'} uživatelů