Preise bei den Automobilverkäufern
(Prag, 12. Mai 2010) Von dem Handelsinspektorat der Tschechischen Handelsinspektion Südböhmen und Vysočina wurde eine Kontrollaktion bei den Automobilverkäufern angefangen. Bei dieser Kontrollaktion richten sich die Kontrolloren auf häufige Gesetzverstöße seitens der Automobilverkäufer u zw. in der Korrektheit der Aufführung der Preise für die angebotenen Wagen.

Laut Verbraucherschutzgesetz ist der Verkäufer verpflichtet für den Verbraucher eine vollständige Information über den Preis aufzuführen, wobei die Information nicht den Schein erwecken darf, dass der Preis des angebotenen Produktes niedriger ist, als der Preis tatsächlich ist.

Im weiteren laut dem Gesetz über die Preisen ist der Verkäufer verpflichtet bei dem Angebot und Verkauf von Ware dem Verbraucher die Information so zu vermitteln, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat den Preis noch vor der Handlung über den Wareeinkauf kennenzulernen, falls von dem Gesetz nicht anders festgelegt wird, u zw. außer anderem die Ware mit dem Preis zu bezeichnen, die in dem Moment des Angebots erhoben wird und die sich auf die verkaufte Einheitszahl der Ware und auf die bestimmten Bedingungen bezieht, oder an einer sichtbaren Stelle eine Information über den Preis in Form von Preislisten zugänglich zu machen, oder diesen Preis anderer angemessenen Weise zugänglich zu machen, falls es nicht möglich ist die Ware oben genannter Weisen mit dem Preis zu bezeichnen.

Unter dem Preis der Ware wird der Endangebotspreis verstanden, der alle Steuern, Zolls und Gebühren beinhaltet. Manche Verkäufer geben den Preis der angebotenen Automobile ohne MwSt. an. Die Höhe der MwSt. beträgt 20%. Bei der Preisspanne der angebotenen Automobile von 300-600 000,-CZK beträgte der Verkaufspreis um 60-100 000,-CZK mehr.

Bei den schon durchgeführten Kontrollen wurde Nichtanführung des effektiven Jahreszinssatzes oder der Weise von dessen Berechnung bei dem Angebot des Verbraucherkredits oder der Vertragsvermittlung durch Werbung oder Wareangebot festgestellt. Der effektive Jahreszinssatz setzt die Gesamtkosten des Kredits an und ermöglicht dem Interessenten die Vorteilhaftigkeit des angebotenen Verbraucherkredits zu bewerten.

Die oben genannten Mängel wurden und werden in Rahmen des Verwaltungsverfahrens gelöst.
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