THI: Es ist nicht einfach Diskriminierung des Verbrauchers zu erwiesen (Zwischenbericht für das 1. Halbjahr)
(Prag, 16. September 2011) Obwohl jenes Diskriminationshandeln der Verkäufern und Diensterbringer von dem Gesetz verboten ist, Verbraucher stoßen darauf immer in verschiedenen Formen, und zwar auch samt der Rassendiskriminierung. THI überprüft neben diesen Vorbringen auch Beschwerden auf Erhebung von Doppelpreisen für dieselbe Dienstleistungen unter denselben Bedingungen und auch andere Formen von Verbraucherdiskriminierung, vor allem in den Speise- und Unterkunftsdienstleistungen oder Betrieben, wo es zu ähnlichen Praktiken kommen könnte. Während so gerichteten Kontrollen haben Inspektoren Verbraucherdiskriminierung in 15 Fällen und andere Pflichtenverletzungen in insgesamt 189 von 447 kontrollierten Betrieben festgestellt, wofür sie Geldstrafen in Höhe gut 1 Mio. CZK auferlegt haben.
Während 447 Kontrollen haben sich Inspektoren in dem 1. Halbjahr 2011 neben der Einhaltung der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in der Kontroll- und Aufsichtskompetenz der THI vor allem auf verschiedene Erscheinungen des Diskriminierungshandelns der Verkäufer gegen Verbrauchern gerichtet. Manche von den Diskriminierungsformen wurden in 15 Fällen festgestellt, d.h. in 3,4% der kontrollierten Betriebe. In einem davon handelte es sich um Rassendiskriminierung und diskriminierende Berechnung von Doppelpreisen haben in 2 Fällen Arbeiter des Inspektorats Pilsen und Karlsbad erwiesen. Weitere während der 189 Kontrollen festgestellte Verletzungen (d.h. 42,3%) betrafen andere von den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften bestimmte Pflichten.

Kontrollen
Inspektorat
Zahl der Kontrollen
Zahl der Kontrollen mit Feststellung
Feststellungen in %
Gesamt
Diskriminierung
Gesamt
Diskriminierung
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
82
34
1
41,5 %
1,2 %
Südböhmen und Vysočina
31
6
0
19,4 %
0 %
Pilsen und Karlsbad
94
42
5
44,9 %
5,3 %
Ústí und Liberec
52
17
1
32,7 %
1,9 %
Hradec Králové und Pardubice
19
2
0
10,5 %
0 %
Südmähren und Zlín
34
17
3
50 %
8,8 %
Mähren Schlesien und Olomouc
135
71
5
52,6 %
3,7 %
Gesamt
447
189
15
42,3 %
3,4 %


Beispiel einer Diskriminierung:
Aufgrund eines Anlasses eines Verbrauchers haben THI Inspektoren in Zusammenarbeit mit der Roma Terrainarbeiterin ein Verdacht auf Rassendiskriminierung überprüft, die eine Unternehmerin bei Vermietung einer Unterkunft dadurch betreten sollte, dass sie Roma zu unterbringen abgelehnt hat. Im Hinblick zu der Tatsache, dass die Unternehmerin die Anfrage auf Unterkunft von Roma Kundin abgelehnt hat und nachstehend einer Bestellung desselben Dienstes von den Kontrollarbeitern der Nichtroma Nation problemlos nachgekommen ist, wurde Diskriminierungshandeln erwiesen und mit der Unternehmerin wird Verwaltungsverfahren geführt.


Auferlegte Maßnahmen:
Für erwiesenes Diskriminierungshandeln und andere Pflichtenverletzungen wurden im Rahmen dieser Kontrollaktion während des 1. Halbjahrs 173 Geldstrafen in Höhe 901 800 CZK auferlegt.


Auferlegte Sanktionen
Inspektorat
Geldstrafe vor Ort
Auftrag vor Ort
Auftrag
Verwaltungsverfahren
Gesamt
Zahl
Wert
Zahl
Wert
Zahl
Wert
Zahl
Wert
Zahl
Wert
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
1
1 000
14
17 000
12
104 000
2
143 000
29
265 000
Südböhmen und Vysočina
2
2 000
4
4 000
0
0
0
0
6
6 000
Pilsen und Karlsbad
3
1 500
19
25 000
19
 156 000
2
9 000
43
191 500
Ústí und Liberec
3
1 500
13
16 000
0
0
0
0
16
17 500
Hradec Králové und Pardubice
1
500
1
500
6
10 000
0
0
8
11 000
Südmähren und Zlín
3
4 000
7
13 500
3
9 000
1
5 000
14
31 500
Mähren Schlesien und Olomouc
8
9 000
30
41 300
19
 329 000
0
0
57
379 300
Gesamt
21
19 500
88
117 300
59
608 000
5
157 000
173
901 800


Fazit:
Es ist sehr kompliziert der kontrollierten Person Diskriminierungshandeln zu erwiesen, und zwar auch im Fall von Anlass von einem Verbraucher, der von dem Verkäufer oder Diensterbringer diskriminiert wurde. Der Grund ist auch die Tatsache, dass das Aufsichtsorgan nicht immer alle Informationen über die Situation und die Bedingungen hat, unter denen zu dem Diskriminierungshandeln gekommen ist. Auch trotz der niedrigen Zahl der erwiesenen Fälle von einer Form von Verbraucherdiskriminierung widmet sich THI ständig dieser Problematik und nutzt alle Möglichkeiten und Weisen, wie jedes Verdacht völlig zu überprüfen. Aus der Sicht der Einhaltung von anderen Vorschriften in der Kontrollkompetenz der THI ist es möglich nach der Höhen Zahl der Feststellungen (über 40%) in diesen Betrieben auch mögliche Verbraucherdiskriminierung vorauszusetzen, obwohl diese bei den Kontrollen nicht erwiesen wurde.

Jeder Fall des festgestellten Diskriminierungshandelns muss aber individuell beurteilt werden, denn es handelt sich um sehr komplizierte Problematik, wenn eine wichtige Rolle oft dauerhaft ungelöste Probleme zwischen den Unternehmern und einem Verbraucher oder einer Gruppe von Bürgern spielen. Aus den Langzeiterkenntnissen der THI folgt, dass die Grenze zwischen der Diskriminierung des Verbrauchers und den Verstößen gegen Bürgerzusammenleben oder Störung der öffentlichen Ordnung manchmal sehr unklar ist und empfindungsloser Ansatz zu der Lösung eines konkreten Fall und deren vereinfachte Interpretation nachstehend eine Lawine von anderen Problemen auslösen kann. Bei der Untersuchung von manchen Fällen der Diskriminierung des Verbrauchers kooperiert die Tschechische Handelsinspektion mit dem Amt des öffentlichen Rechtsschützer.
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