Kontrollen der THI Inspektoren wurden in dem Zeitraum von April bis Juni 2011 auf die Einhaltung der Anforderungen sowohl des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.), als auch des Gesetzes über technische Anforderungen auf Produkte (Ges. Nr. 22/1997 der Slg.) und der Regierungsverordnung gerichtet, die die ausgewählte Produkte zur Beurteilung des Einklangs (Regierungsverordnung Nr. 173/1997 der Slg.) bestimmt. Ziel war zu überprüfen, ob im Betrieb Produkte sind, die in erhöhter Maß die Gesundheit oder Sicherheit der Nutzer bedrohen könnten, in diesem Fall von Kinder und Jugendlichen, im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften, falschen Konstruktion der Produkte, bzw. im Hinblick zu mangelnden Informationen oder falschen Warnungen, die für die Sicherung der gründlichen Sicherheitsanforderungen notwendig sind. Gegenstand der Kontrollen waren verschiedene Spielelemente der Kinderspielplätze, wie Schaukeln, Karussells, Klettergeräte, Schaukelgeräte, Rutschtoren, Spielzusammenstellungen, Rutsche, Laufbrücke, Häuschen usw.
Kontrollen verliefen unter Mitwirkung von allen Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion und werden bis zum Ende von September verlaufen. Im Laufe des 2. Quartals wurden insgesamt 96 Kontrollen durchgeführt und Mängel haben Inspektoren in 25 Fällen festgestellt.
Übersicht der Kontrollen nach Inspektoraten:
Kontrollen verliefen unter Mitwirkung von allen Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion und werden bis zum Ende von September verlaufen. Im Laufe des 2. Quartals wurden insgesamt 96 Kontrollen durchgeführt und Mängel haben Inspektoren in 25 Fällen festgestellt.
Übersicht der Kontrollen nach Inspektoraten:
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Inspektorat
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Zahl der kontrollierten Spielplatzbetreiber
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Zahl der Feststellungen
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Feststellungen in %
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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33
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12
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36,4 %
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Pilsen und Karlsbad
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7
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1
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14,3 %
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Ústí und Liberec
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17
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0
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0 %
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Südböhmen und Vysočina
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8
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4
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50 %
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Hradec Králové und Pardubice
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9
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3
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33,3 %
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Südmähren und Zlín
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13
|
1
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7,7 %
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Mähren Schlesien und Olomouc
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8
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4
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50 %
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Total
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95
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25
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26,3 %
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Festgestellte Mängel:
- Nichtbeurteilung des Einklangs des Produktes mit technischen Vorschriften vor Inbetriebnahme
-Nichterstellung der Erklärung über Einklang
- nichtgeeignete Höhe der Barriere
- scharfe Kanten und Spitzen
- nichtgeeignete Weite zwischen Sitzen und andere
Auferlegte Maßnahmen:
Auferlegte Maßnahmen:
- Nutzungsverbot von nichtgeeigneten Spielelemente bis zur Beseitigung der Mängel wurde in 8 Fällen auferlegt
- Maßnahme zur Beseitigung der festgestellten Mängel wurde in 12 Fällen auferlegt, in 7 Fällen wurde Mangel vor Ort beseitigt
- Verwaltungsverfahren wurde in 2 Fällen aufgenommen
- Zwei Betreibern der Kinderspielplätze wurde Geldstrafe durch Auftrag vor Ort in Gesamthöhe 2 500 CZK für Verletzung der Verbraucherschutzgesetzes auferlegt
- 1 Fall wurde zur Nachuntersuchung dem Inspektorat Mittelböhmen und Hauptstadt Prag weitergeleitet
- 1 Fall wird noch untersucht
Fazit:
Fazit:
„Obwohl es sich im Fall von Einrichtung der Kinderspielplätze um Produkte für leicht verletzbare Nutzer handelt, ist es klar, dass nicht alle Betreiber der Kinderspielplätze die von gehörigen Vorschriften zur Sicherung der Sicherheit und Senkung des Restrisiko für minimale mögliche Maß bestimmte Pflichten gründlich behalten,“ auswertete ing. Jan Štěpánek die Zwischenergebnisse der Kontrollaktion. Deswegen werden die Kontrollen der THI auch in dem 3. Quartal fortsetzen.
Der Begleitung der vor allem jüngeren Kinder, d.h. Eltern oder anderen Personen, denen die Kinder vertraut werden, empfiehlt er dann auf die Hinweise des Betreibers des Kinderspielplatz zu achten, die die Risiken bei dem Verkehr von Kinder an einzelnen Spielelemente betreffen, und nicht die physischen Fähigkeiten der Kinder zu überschätzen, was oft eine Ursache von Verletzungen bei Spiel an den Einrichtungen und Konstruktionen sein kann.
Der Begleitung der vor allem jüngeren Kinder, d.h. Eltern oder anderen Personen, denen die Kinder vertraut werden, empfiehlt er dann auf die Hinweise des Betreibers des Kinderspielplatz zu achten, die die Risiken bei dem Verkehr von Kinder an einzelnen Spielelemente betreffen, und nicht die physischen Fähigkeiten der Kinder zu überschätzen, was oft eine Ursache von Verletzungen bei Spiel an den Einrichtungen und Konstruktionen sein kann.