Ausrichtung und Ergebnisse der Kontrollen:
THI Kontrollen wurden in Frühlingsmonaten darauf gerichtet, ob die Spielelemente der Kinderspielplätze, wie z.B. Schenkel, Karussell, Federschaukel, Türme mit Rutsche, Rutschen, Laufbrücken, Kletter- und Spielaufbauten, Häuschen usw., die Sicherheitskriterien im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.) und auch des Gesetzes über technische Anforderungen auf die Produkte (Ges. Nr. 22/1997 der Slg.) erfüllen. An den Kontrollen haben sich alle THI Inspektorate beteiligt.
Ziel war zu überprüfen, ob im Betrieb Produkte sind, die in erhöhter Maß die Gesundheit oder Sicherheit von Personen bedrohen könnten – in diesem Fall vor allem von Kinder, im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Produkte, deren falschen Konstruktion und nichtausreichender oder falscher Warnung, bzw. wegen fehlenden anderen Informationen, die für die Erfüllung der Grundanforderungen an Sicherheit notwendig sind.
Während des 2. Quartals wurden 95 Kontrollen bei Betreibern der Spielplätze durchgeführt und Pflichtenverletzungen wurden in 25 Fällen festgestellt, d.h. 38%. Häufigste festgestellte Mängel: Nichtbeurteilung des Einklangs des Produktes mit den technischen Vorschriften, Nichterstellung der Erklärung über Einklang, nichtgeeignete Höhe der Absperrungen, scharfe Kanten und Spitzen, nichtgeeignete Weite zwischen den Sitzen, usw.
THI Kontrollen wurden in Frühlingsmonaten darauf gerichtet, ob die Spielelemente der Kinderspielplätze, wie z.B. Schenkel, Karussell, Federschaukel, Türme mit Rutsche, Rutschen, Laufbrücken, Kletter- und Spielaufbauten, Häuschen usw., die Sicherheitskriterien im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.) und auch des Gesetzes über technische Anforderungen auf die Produkte (Ges. Nr. 22/1997 der Slg.) erfüllen. An den Kontrollen haben sich alle THI Inspektorate beteiligt.
Ziel war zu überprüfen, ob im Betrieb Produkte sind, die in erhöhter Maß die Gesundheit oder Sicherheit von Personen bedrohen könnten – in diesem Fall vor allem von Kinder, im Hinblick zu den ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Produkte, deren falschen Konstruktion und nichtausreichender oder falscher Warnung, bzw. wegen fehlenden anderen Informationen, die für die Erfüllung der Grundanforderungen an Sicherheit notwendig sind.
Während des 2. Quartals wurden 95 Kontrollen bei Betreibern der Spielplätze durchgeführt und Pflichtenverletzungen wurden in 25 Fällen festgestellt, d.h. 38%. Häufigste festgestellte Mängel: Nichtbeurteilung des Einklangs des Produktes mit den technischen Vorschriften, Nichterstellung der Erklärung über Einklang, nichtgeeignete Höhe der Absperrungen, scharfe Kanten und Spitzen, nichtgeeignete Weite zwischen den Sitzen, usw.
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Inspektorat
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Zahl der kontrollierten Betreibern
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Zahl der Feststellungen
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag TK
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33
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12
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Pilsen und Karlsbad
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7
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1
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Ústí und Liberec
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17
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0
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Südböhmen und Vysočina
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8
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4
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Hradec Králové und Pardubice
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9
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3
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Südmähren und Zlín
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13
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1
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Mähren Schlesien und Olomouc
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8
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4
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Total
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95
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25
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Auferlegte Maßnahmen:
- Nutzungsverbot der Produkte bis zur Beseitigung der Mängel – in 8 Fällen
- In 12 Fällen auferlegte Maßnahme zur Beseitigung der festgestellten Mängel, in 7 Fällen wurde der Mangel vor Ort beseitigt
- Auftrag vor Ort in Gesamtsumme 2 500 CZK für Verletzung des Gesetzes Nr. 634/1992 der Slg., Verbraucherschutzgesetz – auferlegt in 2 Fällen
- Antrag auf Aufnahme des Verwaltungsverfahrens für Verletzung des Gesetzes Nr. 22/1997 der Slg., gestellt in 2 Fällen
- 1 Fall zur Weiteruntersuchung der technischen Abteilung des Inspektorats Mittelböhmen und Hauptstadt Prag weitergeleitet
- 1 Fall wird untersucht
Fazit und Empfehlung der THI:
Fazit und Empfehlung der THI:
Die Tschechische Handelsinspektion wird auch weiterhin erforderliche Aufmerksamkeit der Sicherheit der Einrichtungen und Konstruktionen, samt der Bestandteilen und Spielelemente widmen, an denen Kinder außen oder innen spielen können, u.zw. einsam oder in Gruppen, denn es sich um für leicht verletzbare Nutzer bestimmte Produkte handelt.
Aufgrund der festgestellten Pflichtverletzungen kann THI den Betreibern der Spielplätze eine Maßnahme zur Wiedergutmachung auferlegen, aber für die Sicherheit der Kinder sind immer noch Eltern und Personen verantwortlich, denen Kinder anvertraut wurden. Darum empfiehlt THI beim Besuch eines unbekannten Spielplatzes die Einrichtungen und Spielelemente durchzuschauen, an die die Kinder gelassen werden. Vor allem sollten sie nicht die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder überschätzen und die Empfehlungen der Betreiber der Spielplätze folgen. Auch sichere Einrichtung, an die jüngeres oder weniger kräftiges Kind gelassen wird, als die Konstruktion voraussetzt, kann ein ernstes Risiko der Bedrohung deren Gesundheit darstellen.
Aufgrund der festgestellten Pflichtverletzungen kann THI den Betreibern der Spielplätze eine Maßnahme zur Wiedergutmachung auferlegen, aber für die Sicherheit der Kinder sind immer noch Eltern und Personen verantwortlich, denen Kinder anvertraut wurden. Darum empfiehlt THI beim Besuch eines unbekannten Spielplatzes die Einrichtungen und Spielelemente durchzuschauen, an die die Kinder gelassen werden. Vor allem sollten sie nicht die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder überschätzen und die Empfehlungen der Betreiber der Spielplätze folgen. Auch sichere Einrichtung, an die jüngeres oder weniger kräftiges Kind gelassen wird, als die Konstruktion voraussetzt, kann ein ernstes Risiko der Bedrohung deren Gesundheit darstellen.