Konkret wurden folgende Verletzungen des Verbraucherschutzgesetzes festgestellt: der Verkäufer hat nicht das deklarierte Gewicht eingehalten, anderer hat dem Verbraucher nicht ermöglicht das gereiche Gericht zu überwiegen und so das deklarierte Gewicht zu kontrollieren, anderswo wurde der Kontrolleinkauf falsch berechnet – natürlich zu Ungunsten des Verbrauchers. In 3 Fällen fehlten Informationen über den Preis der angebotenen Produkte, zwei Verkäufer hatten keine amtlich überprüfte Messgeräte zur Verfügung und 1 Verkäufer hat nicht gesichert, dass von ihm verkaufte Produkte sichtbar und begreiflich von vorgeschriebenen Angaben bezeichnet werden. Informationen über den Betrag für Aufkauf der Mehrwegverpackungen hat 1 Verkäufer nicht gegeben.
Inspektoren haben vor Ort 4 Geldstrafen im Gesamtwert 5000 CZK auferlegt und andere 4 kontrollierten Personen warten auf Auferlegung der Sanktion im Verwaltungsverfahren.
Inspektoren haben vor Ort 4 Geldstrafen im Gesamtwert 5000 CZK auferlegt und andere 4 kontrollierten Personen warten auf Auferlegung der Sanktion im Verwaltungsverfahren.