Vorsicht auf Dienstleistungen auf dem Flughafen - es wird nicht über Preise informiert!
(Prag, 12. August 2011) Beschwerden der Verbraucher auf die Praktiken von manchen Diensterbringern haben die Kontrolltätigkeit der THI Inspektoren auf den Flughafen Prag – Ruzyně gerichtet. Ziel der Kontrollen waren Autovermietungen, Betriebe der öffentlichen Speisung und auch die Verkäufer, die Ermäßigungen anbieten. In 4 von 6 Fällen haben Inspektoren festgestellt, dass die Beschwerden berechtigt waren.
Autovermietungen: Mängel wurden bei beiden kontrollierten Subjekten festgestellt. Konkret handelte es sich um Verletzung der Pflicht über den Preis der gewährleisteten Dienstleistungen zu informieren, was nicht erfüllt wurde. In der Preisliste der Autovermietungen wurden nicht die Endpreise für Vermietung aufgeführt sondern Preise ohne MWSt. Der Verbraucher wurde nicht über die Höhe der Gebühren von Zusatzdienstleistungen informiert, u. zw. bei Wagengestellung und bei Wagenabholung. Ähnlich wurde der Verbraucher nicht über die Zusatzkosten für Vermietung außer den Öffnungszeiten der Zweigstellen oder für Vermietung von Kindersitze informiert. Für die Verletzung der von dem Verbraucherschutzgesetz bestimmten Pflichten wird mit beiden Subjekten Verwaltungsverfahren aufgenommen.

Öffentliche Speisung: Mängel wurden in einer von zwei kontrollierten Betriebe festgestellt. In diesem Fall handelte es sich Verletzung der Ehrlichkeit des Verkaufes, denn der Verkäufer die deklarierte und bestellte Maß des Getränkes nicht eingehalten hat. Auch diese kontrollierte Person wartet auf Verwaltungsverfahren für Verletzung des Verbraucherschutzgesetzes.

Ermäßigungen: Im Hinblick zu der Blütesaison der Ausverkaufsaktionen haben die Inspektoren nicht das Angebot von Ermäßigungen beim Verkäufer von Markentextil übersehen. Und wieder trafen sie ins Schwarze. Durch Berechnung haben sie festgestellt, dass die deklarierte 60% Ermäßigung nicht gewährleistet wurde. Die Finanzäußerung des Unterschieds zwischen der deklarierten und gewährleisteten Ermäßigung betrug je nach Art des Produktes 100 – 150 CZK zu Ungunsten des Verbrauchers. Die Verletzung wurde als Benutzung von irreführender Geschäftspraktik qualifiziert und der Verkäufer wartet auf Verwaltungsverfahren über Auferlegung von Geldstrafe.

Bewachtes Parkplatz: Im Rahmen dieser Kontrollaktion wurde auch Kontrolle des Parkplatzes am Prager Flughafen durchgeführt – wieder aufgrund von Verbraucheranlass. Verletzung der Rechtsvorschriften in der Kontrollkompetenz von THI wurde nicht festgestellt.
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