Die Tschechische Handelsinspektion hat alle Mittel der Regulation von Pyrotechnikmarkt, die ihr die aktuelle rechtliche Ausgestaltung ermöglicht, in maximaler Maß genutzt. Der Vorgang der Kontrollen wurde bei der Verhandlung der Vertreter von Ministerium für Industrie und Handel, der THI und des Tschechischen Prüfungsamtes von Waffen und Munition (weiter nur TPWM) vereinbart. Von der heutigen rechtlichen Ausgestaltung ist THI bei der Kontrolle von Verkaufs- und Lagerbedingungen von Pyrotechnik nicht beschränkt, nur die Auferlegung von Maßnahmen oder Sanktionen für die Nichteinhaltung von Pflichten in den Kompetenzen von anderem Organ liegt (z.B. TPWM, Berufsfeuerwehr oder Tschechisches Bergamt).
„Die Kontrolle der Unterhaltungspyrotechnik ist in diesem Jahr genau so gründlich, wie in den letzten Jahren. Für den Verbraucher hat sich nichts verändert, anders ist nur die Verteilung der Kompetenzen auf der Seite der staatlichen Organen,“ betont der Minister für Industrie und Handel Martin Kocourek.
Neue Leitung der THI hat die Kontrolle vor allem in den letzten Tagen des Jahres 2010 auf die Verkaufsstellen gerichtet, wo ganz oder teilweise Unterhaltungspyrotechnik zum Kaufen angeboten wird. Neben der Routinekontrolle von Pflichten der Verkäufer in den Kompetenzen von THI haben sich die Inspektoren auf die Kontrolle der Verkaufs- und Lagerbedingungen von Pyrotechnik gerichtet, vor allem auf die Einhaltung der Informationspflichten bei der Markteinführung von pyrotechnischen Gegenständen. Die festgestellten Verstöße wurden durchlaufend zur weiteren Lösung an das Organ weitergeleitet, das berechtigt ist Sanktionen nach den Vorschriften in seinen Kompetenzen aufzuerlegen. Zu diesem Vorgang ist die Tschechische Handelsinspektion nach dem Gesetz über THI berechtigt (§ 13 des Gesetzes Nr. 64/1968 der Rechtssammlung.).
In den vereinbarten Fällen haben an den Kontrollen gemeinsam mit den THI Inspektoren direkt auch die Arbeitern des Tschechischen Prüfamtes von Waffen und Munition beteiligt, das nach dem Verbraucherschutzgesetz (§23 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 634/1992 der Rechtssammlung) zum Aufsicht über die Pyrotechnik außer anderem auf dem Gebiet der ausreichenden Besorgung des Produktes mit Informationen berechtigt ist. Die Arbeiter dieses Amtes haben direkt bei den Kontrollen Proben von Pyrotechnik ohne ordentliche Bezeichnung mit Gefährlichkeitsklasse gezogen und weitere Feststellungen von THI werden an sie weitergeleitet.
In den vergangenen Tagen hat also THI maximal die Möglichkeiten der Kontrollen genutzt entweder mit direkter Teilnahme der Arbeitern anderer Kontrollorganen oder ihnen die Feststellungen zur Auferlegung von Sanktionen weitergeleitet wurde. Die THI-Inspektoren haben bei der Kontrolle vor allem betrachtet, ob die pyrotechnische Gegenstände nach der Verwendungsfrist verkauft werden, ob sie mit der Prüfmarke im Einklang mit der Durchführungsbestimmung (Nr. 335/2004 der Rechtssammlung) zu dem Gesetz über Prüfen von Schusswaffen, Munition und pyrotechnischen Gegenständen (Gesetz Nr. 156/2000 der Rechtssammlung), oder mit der CE Kennzeichnung (nach der Anordnung des Europaparlaments und des Europarates Nr. 765/2008) bezeichnet sind.
Im weiteren wurde von den Inspektoren Ausstattung der pyrotechnischen Gegenstände mit der Anleitung zum Gebrauch und Vernichten von nicht geplatzter Pyrotechnik u. zw. auf Tschechisch, Bezeichnung mit der Angabe von Hersteller, Importeuer oder Lieferer, Bezeichnung mit der Gefährlichkeitsklasse (I. bis IV.) oder Kategorie (1 bis 4 nach der Regierungsbestimmung Nr. 208/2010 der Rechtssammlung) kontrolliert. Freier Verkauf von Produkten bezeichnet mit Klasse IV., eingereiht unter Sprengstoffe, auf den die Inspektoren auch gestoßen haben, wurde unverzüglich dem Tschechischen Bergamt für die Einnahme von gehörigen Maßnahmen gemeldet.
Insgesamt wurde bis 30. Dezember 2010 von den THI-Inspektoren 190 Distributoren von pyrotechnischen Gegenständen kontrolliert. An den Kontrollen hat sich ein großer Teil von Inspektoren aus allen THI Inspektoraten beteiligt, teilgenommen haben auch die Arbeiter von TPWM, Pyrotechniker aus der Formationen der Polizei der Tschechischen Republik, Feuerwehr und Zollner. Bei 37 kontrollierten Personen wurde Verstoß gegen eine von den für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen gesetzten Pflichten festgestellt. Dem TPWM wurden insgesamt 15 Kontrollfeststellungen weitergeleitet, 4 Feststellungen von Angebot von Pyrotechnik der IV. Gefährlichkeitsklasse, deren Verkauf nur den Besitzern des Ausweises der zum Feuerwerkabschießen berechtigten Person erlaubt ist, wurde dem Tschechischen Bergamt zur weiteren Lösung weitergeleitet. Den gehörigen Berufsfeuerwehr wurden 2 Feststellungen weitergeleitet. Obwohl ernste Feststellungen weniger waren, aufgrund der Feststellungen von Inspektoraten, die Kontrollen vor allem in Markthallen in Grenzgebieten durchgeführt haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Produkte, die die Bedingungen für die Markteinführung nicht einhalten, außer das übliche Angebot geblieben sind und ausschließlich für die deutschsprachige Kunden bestimmt sind. Die Kontrollen von THI werden auch im Laufe der letzen 2 Tage dieses Jahres fortsetzen.
Obwohl die Tschechische Handelsinspektion ernste Verstöße gegen mit dem Verkauf von Pyrotechnik zusammenhängenden Pflichten nur bei 17 Distributoren festgestellt hat (ca 10% von kontrollierten Personen), wird den Verbrauchern empfohlen, nicht nur bei dem Einkauf, sondern auch bei dem Abschießen von Pyrotechnik Vorsicht zu behalten. Die Nichteinhaltung der Anleitungen zum Gebrauch und Auflösung, bzw. Gebrauch im Widerspruch mit der Anleitung, kann ernste Folgen für alle Beteiligten und nichtrückgängige Schaden auf der Gesundheit oder Vermögen verursachen.
Sie können die Probemarke in der Beilage .doc finden.
Festgestellten Verstöße weitergeleitet dem Tschechischen Prüfungsamt für Waffen und Munition:
Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen
· ohne Pflichtbezeichnung mit der Probemarke oder CE Kennzeichnung
· mit verlaufener Gebrauchsfrist
· in beschädigter Verpackung
· ohne Gebrauchsanleitung auf Tschechisch
· ohne Preisbezeichnung
Angebot von Pyrotechnik der II. Gefährlichkeitsklasse im Standverkauf (erlaubt nur Verkauf von I. Klasse)
Bild 1: Beispiel von Rakete ohne tschechische Gebrauchsanleitung und ohne Bezeichnung mit der Probemarke oder CE Kennzeichnung
Bild 2: Beispiel von Verdacht auf pyrotechnischen Gegenstand der Kategorie 4 – Kugelbombe UPS Peony