Auftragsdienstleistungen? Nur mit Bestellung!
(Hradec Králové, 11. Juli 2011) Während Mai und Juni haben sich Inspektoren im Region Hradec Králové und Pardubice auf Kontrollen von Auftragsdiensterbringer gerichtet, vor allem auf die schriftliche Bescheinigung der Bestellungseinnahme mit allen Gehörigkeiten und auf Informierung über den Preis der Dienstleistungen. Ergebnisse der Feststellungen sind nicht besonders befriedigend: von 29 kontrollierten Subjekten wurde Verbraucherschutzgesetz in 17 Fällen verletzt, d.h. 58,6%.
Ziel der Kontrollen war zu überprüfen, wie die Dienstbringer die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes einhalten – konkret ob die schriftlichen Bescheinigungen über die Bestellungseinnahme alle Gehörigkeiten beinhalten, und wie die Verbraucher über den Preis der Bestellung informiert werden. Während Mai und Juni wurde Kontrolle von insgesamt 29 verschiedenen Auftragsdienstleistungen durchgeführt, wie Schneiderei, Fotodienstleistungen, Putzerei, Klempnerei, Herstellung von Werbungsgegenständen u ä sind. In 17 Fällen (d.h. 58,6% der kontrollierten) wurden eine oder mehrere Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes verletzt. 

Der kontrollierte Hersteller von Werbungsgegenständen hat für die bestellte Dienstleistung (Werbungsdruck von Kugelschreibern) keine schriftliche Bescheinigung über die Einnahme der Bestellung erstellt, obwohl die Dienstleistung nicht vor Ort gewährleistet wurde. Die Bestellung wurde von der Bedienung nur in den Arbeitsblattet notiert. Für diese Verletzung von Pflichten wartet auch auf diesen Dienstbringer Verwaltungsverfahren. Gleicher Weise haben ihre von dem Verbraucherschutzgesetz bestimmte Pflicht – Nichterstellung der Bestellung für Auftragsdienstleistung mit allen Gehörigkeiten 15 kontrollierten Subjekte verletzt.

In anderen zwei Fällen wurde der Verbraucher nicht über den Preis der Auftragsdienstleistung informiert. Ein davon war der Betrieb der Putzerei und Wäscherei mit Sitz in Prag, deren Verkäufer im Moment der Kontrolle nicht die Pflicht erfüllt den Verbraucher über den Preis der Dienstleistungen zu informieren, wie Putzen von verschieden Arten von Bekleidung, Textil, Mangeln von Wäsche, Reinigung von Federn usw. ist. Über den Preis wurde der Verbraucher weder durch Preisliste noch durch andere geeignete Weise informiert.

In allen 17 Fällen wird den kontrollierten Personen Sanktion im Verwaltungsverfahren auferlegt und die Auftragsdienstleistungen gewährleistende Betriebe werden im Hinblick zu der hohen Maß von Feststellungen auch weiter Gegenstand der Kontrolle. Bei dieser Art von Dienstleistungen werden die Rechte des Verbrauchers vor allem dadurch verletz, dass wenn die Dienstleistung nicht vor Ort gewährleistet wird und dem Kunde kein ordentlich erfüllter Auftragsbeleg erstellt und übergegeben wird, kommt der Kunde im Fall von Streit um Qualität, Ausmaß oder Preis des Dienstleistung in Beweisnot, was die Möglichkeit des Verbrauchers seine Ansprüche und Rechte zu erreichen wesentlich beschränkt.
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