Gedenktag an die Verstorbene - Fest von Allerseelen

(Prag, 9. November 2010) Die Tschechische Handelsinspektion hat in dem Zeitraum ab 25. Oktober 2010 – bis 31. Oktober 2010 eine außerordentliche Kontrollaktion durchgeführt, die sich auf das Angebot und Verkauf von durch ihr Charakter zum Gedenktag an die Verstorbene (Fest von Allerseelen) gebundene Produkte richtete. Objekte der Kontrollen waren Betriebe und Stände mit Angebot von oben genannten Produkten.

Im Rahmen der ganzen Tschechischen Republik wurden insgesamt 205 Kontrollen von Betriebe und Stände durchgeführt. Aus dieser Zahl wurde Verstoß gegen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in 58 Fällen festgestellt, was 28,29% aus der Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe darstellt.

Die Zahl der Kontrollen, die von den einzelnen Inspektoraten der Tschechischen Handelsinspektion durchgeführt wurden, wird in der nachstehenden Tabelle aufgeführt, inkl. prozentuellem Ausdruck von Betrieben, in denen Verstoß gegen allgemein verbindliche Rechtsvorschriften festgestellt wurde.

Am häufigsten kam es zum Verstoß gegen Bestimmung des Verbraucherschutzgesetzes, indem Mängel bei Bezeichnung der angebotenen Produkte bei 29 Verkäufern festgestellt wurden. Aufgrund dieser Feststellungen wurde Verkaufsverbot von 1 515 St. von Produkte im Gesamtwert 132 869,- CZK erlassen.

Aus der Sicht der Häufigkeit wurde im weiteren in 19 Fällen Verstoß gegen Rechtsvorschriften festgestellt, indem der Verkäufer den Verbraucher nicht im Einklang mit den Preisvorschriften über den Preis der angebotenen Produkte informiert hat.

Für die Verstöße gegen Rechtsvorschriften wurden den kontrollierten Personen insgesamt 30 Geldstrafen vor Ort auferlegt u.zw. im Gesamtwert 29 000,- CZK. In 2 Fällen wurde Verbot von Nutzung von nicht überprüften Messgeräten erlassen. Im weiteren wurde Verkaufsverbot von Ware in Zahl von 1 515 St. im Gesamtwert 132 869,- CZK bis zur Wiedergutmachung erlassen. Nicht zuletzt wird mit 26 kontrollierten Personen Verwaltungsverfahren aufgenommen.

Aus der Ergebnissen der Kontrollaktion ergibt sich, dass beim Verkauf von Produkte, deren Charakter mit dem Festtag „Gedenktag an die Verstorbene“ zusammenhängt, bei ca 30% von Verkäufern zu Verstößen gegen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften kommt.

Zu den häufigsten Mängeln zähl nichtausreichendes Nachkommen von Informationspflichten auf dem Feld von Produkten und Bekanntmachung von Preis. Die Ergebnisse der Kontrollaktion begründen völlig ihre Durchführung.

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