Gesetz wird sowohl von den Vermittlern als auch von den Gebern der Kredite verletzt! (Zwischenbericht für das 1.-3. Quartal 2011)
(Prag, 1. November 2011) Mit dem kommenden Jahresende werden die Verbraucher immer mehr mit Angeboten von „günstigen“ Verbraucherkrediten für alles unterlaufen. Auch nach fast jahreslanger Gültigkeit des neuen Gesetzes über Verbraucherkredite, das die Pflichten der Gläubiger verschärft hat und neu die Pflichten der Vermittler dieser Kredite bestimmt hat, feststellen die THI Inspektoren bei den Kontrollen sich immer wiederholende Verstöße. Die häufigsten Feststellungen betreffen eben die Werbung und Angebote von Gewährleistung von Verbraucherkredit, in denen die Pflichtinformationen über den Vermittler und ein repräsentatives Beispiel, bzw. beides fehlt. Die Verbraucher tolerieren aber diese Mängel und nachstehend ohne Kenntnis der Bedingungen die Vermittlerverträge unterschreiben, ohne Sicherheit des Erlangens des Kredits zu haben. Nachstehende Stürze in die Finanzfalle sind dann eine Folge von Informationsmangel, resp. fehlender Interesse um Informationen. Kontrollen in dem 3. Quartal haben die Feststellungen der Inspektoren für das 1. Halbjahr nur bestätigt – mehr als Hälfte der kontrollierten Gläubiger und Vermittler haben deren Pflichten gegenüber den Verbraucher verletzt. Aus 212 Kontrollen haben die Bestimmung des Gesetzes 111 davon verletzt. Bis jetzt wurden 73 Geldstrafen in Gesamthöhe 776 000 CZK auferlegt, weitere Verwaltungsverfahren verlaufen.

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