Ziel der THI Kontrollaktion ist die Überprüfung der aktuellen Situation auf dem Markt, konkret ob Kinderfahrräder verkauft werden, die die Gesundheit der Kindernutzer beschädigen könnten, u. zw. aufgrund der ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Produkten, deren falschen Konstruktion, bzw. nichtausreichenden oder falschen Warnungen und anderen Informationen, die für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen notwendig sind. An den Kontrollen haben sich in dem 2. Quartal alle THI Inspektorate beteiligt. Insgesamt wurden 77 Kontrollen durchgeführt und in 17 Fällen wurden Mängel festgestellt (d.h. 22%).
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Inspektorat
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Zahl der Kontrollen
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Zahl der Feststellungen/ Bezüge
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Feststellungen in %
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Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
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0
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0
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0
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Pilsen und Karlsbad
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14
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4/3
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28,5 %
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Ústí und Liberec
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10
|
1
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10 %
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Südböhmen und Vysočina
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21
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5/1
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23,8 %
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Hradec Králové und Pardubice
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17
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2
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11,8 %
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Südmähren und Zlín
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9
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4
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44,4 %
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Mähren Schlesien und Olomouc
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6
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1
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16,6 %
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Total
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77
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17/4
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22 %
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Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
- Verkauf von Produkte ohne Nutzungsanleitung
- Verkauf von Produkte ohne ordentliche Produktinformationen
Verkaufsverbot haben Inspektoren in fünf Fällen für 17 Stücke von Kinderfahrrädern in Gesamtwert 33 066 CZK erlassen, konkret wegen Nichterfüllung der Informationspflichten. Sechs kontrollierten Subjekten wurde auferlegt die festgestellten Mängel in bestimmter Frist zu beseitigen, in fünf Fällen wurden Mängel vor Ort beseitigt.
In vier Fällen wurde Bezug von Probe zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Ein Kinderfahrrad hat den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.) entsprochen, andere drei werden jetzt noch von einer autorisierten Person beurteilt. Inspektoren haben 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 2 000 CZK auferlegt und Verwaltungsverfahren wird mit acht Verkäufern aufgenommen. Ein Fall wird immer noch untersucht.
Im Hinblick zu den dauernden Mängeln werden die Kontrollen in dem Sortiment der Kinderfahrräder auch weiterhin durchlaufen, denn es handelt sich um für Kindernutzer bestimmte Produkte.
Verkaufsverbot haben Inspektoren in fünf Fällen für 17 Stücke von Kinderfahrrädern in Gesamtwert 33 066 CZK erlassen, konkret wegen Nichterfüllung der Informationspflichten. Sechs kontrollierten Subjekten wurde auferlegt die festgestellten Mängel in bestimmter Frist zu beseitigen, in fünf Fällen wurden Mängel vor Ort beseitigt.
In vier Fällen wurde Bezug von Probe zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Ein Kinderfahrrad hat den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.) entsprochen, andere drei werden jetzt noch von einer autorisierten Person beurteilt. Inspektoren haben 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 2 000 CZK auferlegt und Verwaltungsverfahren wird mit acht Verkäufern aufgenommen. Ein Fall wird immer noch untersucht.
Im Hinblick zu den dauernden Mängeln werden die Kontrollen in dem Sortiment der Kinderfahrräder auch weiterhin durchlaufen, denn es handelt sich um für Kindernutzer bestimmte Produkte.