Kinderfahrräder im Verkauf immer noch ohne Informationen (Zwischenbericht für das 2. Quartal)
(Prag, 26. August 2011) Auf die Kontrollen der Kinderfahrräder mit der maximalen Höhe des Sitzes zwischen 435 und 635 mm und mit dem Antrieb für die Hinterräder haben sich in dem 2. Quartal 2011 alle THI Inspektoraten gerichtet. Verletzungen der Pflichten und Anforderungen, die für diese Produkte von Gesetz über allgemeine Produktsicherheit (Gesetz Nr. 102/2001 der Slg.), haben Inspektoren in 17 von 77 Betrieben (22%) festgestellt. Es wurden 4 Proben zur Beurteilung der Sicherheit des Produktes gezogen, von denen ein Produkt den allgemeinen Sicherheitsanforderungen entsprach, andere drei Produkte sind noch in der Prüfanlage. Insgesamt acht Verkäufer warten auf Verwaltungsverfahren, ein Fall wird noch untersucht.
Ziel der THI Kontrollaktion ist die Überprüfung der aktuellen Situation auf dem Markt, konkret ob Kinderfahrräder verkauft werden, die die Gesundheit der Kindernutzer beschädigen könnten, u. zw. aufgrund der ungeeigneten mechanischen und physikalischen Eigenschaften der Produkten, deren falschen Konstruktion, bzw. nichtausreichenden oder falschen Warnungen und anderen Informationen, die für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen notwendig sind. An den Kontrollen haben sich in dem 2. Quartal alle THI Inspektorate beteiligt. Insgesamt wurden 77 Kontrollen durchgeführt und in 17 Fällen wurden Mängel festgestellt (d.h. 22%).

Inspektorat
Zahl der Kontrollen
Zahl der Feststellungen/ Bezüge
Feststellungen in %
Mittelböhmen und Hauptstadt Prag
0
0
0
Pilsen und Karlsbad
14
4/3
28,5 %
Ústí und Liberec
10
1
10 %
Südböhmen und Vysočina
21
5/1
23,8 %
Hradec Králové und Pardubice
17
2
11,8 %
Südmähren und Zlín
9
4
44,4 %
Mähren Schlesien und Olomouc
6
1
16,6 %
Total
77
17/4
22 %


Festgestellte Mängel und auferlegte Maßnahmen:
- Verkauf von Produkte ohne Nutzungsanleitung
- Verkauf von Produkte ohne ordentliche Produktinformationen

Verkaufsverbot haben Inspektoren in fünf Fällen für 17 Stücke von Kinderfahrrädern in Gesamtwert 33 066 CZK erlassen, konkret wegen Nichterfüllung der Informationspflichten. Sechs kontrollierten Subjekten wurde auferlegt die festgestellten Mängel in bestimmter Frist zu beseitigen, in fünf Fällen wurden Mängel vor Ort beseitigt.

In vier Fällen wurde Bezug von Probe zur Beurteilung der Produktsicherheit durchgeführt. Ein Kinderfahrrad hat den Anforderungen des Gesetzes über allgemeine Produktsicherheit (Ges. Nr. 102/2001 der Slg.) entsprochen, andere drei werden jetzt noch von einer autorisierten Person beurteilt. Inspektoren haben 2 Aufträge vor Ort in Gesamthöhe 2 000 CZK auferlegt und Verwaltungsverfahren wird mit acht Verkäufern aufgenommen. Ein Fall wird immer noch untersucht.

Im Hinblick zu den dauernden Mängeln werden die Kontrollen in dem Sortiment der Kinderfahrräder auch weiterhin durchlaufen, denn es handelt sich um für Kindernutzer bestimmte Produkte.
 
 
 
 
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