Kinderspielplatz

(Prag, 13. Juli 2010) In dem 2. Quartal dieses Jahres hat die Tschechische Handelsinspektion (weiter nur THI) Kontrollen bei 24 Betreibern von Kinderspielplätze durchgeführt und nachstehend verliefen auch Kontrollen bei Lieferantensubjekte, von denen 18 Hersteller von Kinderspielplatz Elemente waren.

Mängel wurden sowohl bei den Betreibern als auch bei den Herstellern festgestellt. Bei den Betreibern handelte es sich um Nichteinhaltung der Bedingungen für Betrieb der Kinderspielplätze, wie in der harmonisierten europäischen Norm ČSN EN 1176-1 „Spielplatzgeräte: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ festgelegt wird. Bei 5 Herstellern wurde im weiteren festgestellt, dass der Einklang der Produkte mit der technischen Anforderungen unter Mitwirkung der autorisierten Person nicht überprüft wurde, wie die genannte Regierungsanordnung festlegt. In 1 Fall wird gegen die kontrollierte Person eine Maßnahme in Kompetenzen von THI erschlossen (in 4 Fällen ist die Präklusionsfrist für Erschließung einer Maßnahme abgelaufen, weil diese Produkte auf den Markt noch vor dem Jahr 2004 aufgeführt wurden). Bei 4 Herstellern wurden Formalmängel in den vorgelegten Dokumenten festgestellt und seitens THI wurde eine Maßnahme eingelegt, die in der Beseitigung der administrativen Mängel beruht. THI-Kontrolle, die sich auf die Kinderspielplätze richtet, wird auch weiter fortsetzen.

 

Zu den Pflichten der Betreiber der Kinderspielplätze gehört vor allem Durchführung von üblichen visuellen Routineinspektionen, die auf Feststellung von auffälligen Aufkommen von Gefahr gezielt werden, die eine Folge einer üblichen Nutzung, Vandalismus oder meteorologische Einflüsse sein können. Eine weitere Möglichkeit ist Durchführung von operativen Inspektionen, die ausführlicher als übliche visuelle Routineinspektionen sind, alle 1-3 Monate durchgeführt werden und richten sich vor allem auf Stabilität. Jeder Kinderspielplatz MUSS mit dem Betreiber bezeichnet werden. Vermutet der Verbraucher, dass der Spielplatz nicht in Ordnung ist (stellt z.B. Beschädigung von Kinderspielplatz Elemente, schlechtes oder nichtausreichendes Spielplatzboden fest), empfehlen wir die Mängel dem Betreiber zu melden. Der Betreiber ist verpflichtet Besserung zu sichern.THI hat in diesem Bereich – Betrieb von Kinderspielplätze – keine Aufsichtskompetenzen.

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